So wird die Rente nach einer Scheidung aufgeteilt
Autor: Elisabeth von Sydow
Deutschland, Sonntag, 15. März 2026
Scheidung und Rente: Erfahre, wie die Berechnung der Rentenpunkte im Versorgungsausgleich fair umgesetzt wird – für deine gesicherte Rente.
Die Berechnung der Rentenpunkte nach einer Scheidung ist nicht immer bekannt: Wenn eine Ehe geschieden wird, werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche grundsätzlich zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt. Ziel ist es, dass beide möglichst gerecht an der späteren Altersvorsorge teilhaben – unabhängig davon, wer in der Ehe mehr gearbeitet oder verdient hat.
Wie ist der Ablauf eines Versorgungsausgleichs bei der Scheidung?
Eine Scheidung wirkt sich auf die gesetzliche Rente aus. Der Versorgungsausgleich ist ein eigenes Verfahren, das im Rahmen der Scheidung vom Familiengericht durchgeführt wird. Das Gericht prüft dabei, welche Renten- und Versorgungsansprüche während der Ehe aufgebaut wurden. Nach gesetzlichen Regelungen findet dann eine Aufteilung der Rentenpunkte innerhalb der Ehe statt. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).
Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich beginnt rechtlich mit dem Monat der Eheschließung und endet mit dem Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags. Nur die in diesem Zeitraum erworbenen Rechte werden berücksichtigt; Rentenansprüche davor oder danach bleiben grundsätzlich außen vor.
Das Gericht entscheidet dann im Scheidungsbeschluss auch über den Versorgungsausgleich – ohne dass du dafür einen gesonderten Antrag stellen musst. So geht auch nach der Scheidung alles seinen geregelten Gang.
Wie werden Rentenpunkte berechnet und verteilt?
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden deine Ansprüche über sogenannte Entgelt- oder Rentenpunkte erfasst. Pro Jahr erhältst du ungefähr einen Rentenpunkt, wenn dein Einkommen etwa dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht. Liegst du darüber oder darunter, gibt es entsprechend mehr oder weniger Punkte. Jeder Rentenpunkt hat einen bestimmten Euro-Wert, der jährlich angepasst wird.
Beim Versorgungsausgleich werden zunächst die Rentenpunkte bei dem Ehepartner ermittelt, die in der Ehezeit gutgeschrieben wurden. Dann wird die Differenz zwischen euren Punkten berechnet und in der Regel zur Hälfte ausgeglichen.
Hat etwa Partner A in der Ehe 18 Rentenpunkte erworben und Partner B 6, werden insgesamt 24 Punkte verteilt, sodass nach dem Ausgleich beiden jeweils 12 Rentenpunkte zustehen. Punkte werden nur von dem Partner abgezogen, der mehr angespart hat. Der andere Partner profitiert hingegen von einer Rentenpunkte-Übertragung.