So funktioniert die digitale Patientenakte – Rechte, Vorteile und Risiken
Autor: Tamara Schneider, Nadine Wüste
Deutschland, Mittwoch, 05. November 2025
Die elektronische Patientenakte macht Gesundheitsdaten digital verfügbar. Erfahre, wie Datenschutz, Transparenz und Zugriffsrechte geregelt sind!
- Die elektronische Patientenakte (ePA) speichert medizinische Dokumente digital
- Patienten können selbst entscheiden, wer Zugriff auf ihre Daten erhält
- Datenschutz und Transparenz stehen im Mittelpunkt der ePA-Regelungen
- Ärzte, Kliniken und Krankenkassen können gezielt Dokumente einsehen
- Die ePA erleichtert Diagnostik, Behandlung und den Austausch zwischen Praxen
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) wird die medizinische Dokumentation in Deutschland digitalisiert und zentral gebündelt. Patienten profitieren von einem schnellen und sicheren Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten – egal ob Befunde, Diagnosen oder Medikationspläne. Die ePA ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. Besonders wichtig sind dabei Datenschutz und Transparenz: Jeder Nutzer kann selbst entscheiden, wer seine Daten sehen darf. Die Zugriffsrechte lassen sich individuell festlegen und jederzeit anpassen. So bleibt die Kontrolle über sensible Informationen immer beim Patienten.
ePA: Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA genannt, existiert bereits etwas länger. In einer freiwilligen Nutzungsphase war sie seit Januar 2025 in einigen Praxen freiwillig erprobt worden. Ihre Nutzung ist seit dem 1. Oktober 2025 für Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland verpflichtend.
Die Regularien für die Nutzung der ePA hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erstellt. Diese sehen vor, dass Daten, die im aktuellen Behandlungskontext erhoben wurden und elektronisch vorliegen, in die ePA eingestellt werden müssen. Was bedeutet das im konkreten Fall? Denn es stellt sich die Frage, wie umfassend diese Daten erhoben werden sollen.
Keine Sorge, es handelt sich vor allem um Daten, die für die weitere Behandlung relevant sind. Also im Grunde um Befunde, Arztbriefe, Laborwerte usw. Die Pflicht zur Befüllung der ePA ist nicht mit der internen Dokumentationspflicht der Praxisverwaltungssysteme gleichzusetzen. Die traditionelle Dokumentation deines Arztes bleibt weiterhin bestehen. Ärzte und Psychotherapeuten haben außerdem keine Pflicht, deine ePA regelmäßig einzusehen und zu prüfen, sondern schauen nur auf Basis konkreter Indikationen im Behandlungsfall hinein.
Welche Daten werden gespeichert?
Was bringt dir die verpflichtende Dokumentation in der ePA? Zum einen gibt es mehr Transparenz und Kontrolle über deine Gesundheitsdaten. Du kannst jederzeit und ortsunabhängig auf deine Gesundheitsdokumente wie Befunde, Arztbriefe, Medikationslisten oder deinen Impfpass zugreifen. Damit gewinnst du mehr Überblick und Selbstbestimmung über deine eigenen Gesundheitsinformationen. Während einer bestehenden Behandlung hat dein Arzt vollen Überblick über deine Medikamente – ebenso wie du.
Die ePA kann außerdem dabei helfen, künftig Doppeluntersuchungen zu vermeiden, da behandelnde Ärzte leichter auf bestehende Befunde zugreifen können, anstatt sie erneut anfertigen zu müssen. Vor allem in Notfällen oder bei einem Arztwechsel kann es sehr hilfreich sein, einen schnellen Zugriff auf vollständige Krankheitsverläufe zu erhalten. Auch in der medizinischen Forschung und der Prävention, Diagnostik und Therapie können diese Patientendaten genutzt werden.