Böller an Silvester: Welche Versicherung zahlt bei Schäden?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 26. Dezember 2024
Nicht nur die Weihnachtszeit birgt mit Adventskranz und Weihnachtsbaum Gefahren. Auch Silvesterböller können Schäden verursachen. Welche Versicherung schützt dich vor bösen Überraschungen?
Die Zahl der häuslichen Unfälle und der absurdesten Missgeschicke nimmt in der teils chaotischen Weihnachtszeit und zu Silvester regelmäßig zu. Große Risiken bergen Kerzen und Böller.
Gegen die größten Weihnachts- und Silvestergefahren bist du hoffentlich versichert. Aber welche Versicherung übernimmt welchen Schaden?
Silvesterböller verursachen Schäden an Autos: Zahlt die Teilkasko?
In der Silvesternacht kann es zu Schäden durch Knaller am eigenen Pkw kommen. In diesem Fall zahlt die Kfz-Versicherung, wenn der Autobesitzer richtig versichert ist. Wird dein Fahrzeug durch Brand und Explosion einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung ein. Verursachen glimmende Böller allerdings Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht.
Ist der Wagen mutwillig ramponiert, zum Beispiel weil Böller auf dem Dach gezündet wurden, leistet nur die Vollkaskoversicherung Schadenersatz. Die Leistungen aus den Kaskoversicherungen und anderen Versicherungen gibt es nur abzüglich der Selbstbeteiligung, wenn sie vertraglich vereinbart ist, was meistens der Fall ist.
Böller, Kracher, Feuerwerkskörper – manchen Menschen verschönern sie Silvester, andere bringen sie ins Krankenhaus. Das Unfallkrankenhaus Berlin verzeichnete für den Jahreswechsel 2022/2023 insgesamt 65 "Bölleropfer", darunter 10 Kinder unter 13 Jahren. Wer sich beim Abfackeln von Knallern und Raketen verletzt, bekommt die notwendigen Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
Adventskränze häufiger in Flammen: Welche Versicherung zahlt bei Schaden?
Vom Weihnachtsbaum sind sie weitgehend verschwunden: die Wachskerzen. Sie waren immer schon ein Brandrisiko. Trotzdem gibt es eine gerichtliche Bestandsgarantie: Es müsse auch in der heutigen Zeit jedem erlaubt sein, den Christbaum mit Wachskerzen zu schmücken und diese auch anzuzünden, so die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (Urteil des OLG vom 2.6.1998, Az.: 3 U 22/97). Ohne eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung musst du für den entstandenen Schaden meistens selbst haften.
Unter dem Eindruck von 12.000 zusätzlichen Bränden in der Adventszeit geben die Fans naturbelassener Wachskerzen auf und steigen auf weniger gefährliche elektrische Kerzen oder LED-Leuchten um. 2022 hat sich die Zahl der zusätzlichen Brände im Dezember, für die eine Versicherung den Schaden übernimmt, auf 6.000 halbiert. Im Mittelpunkt der Brandgefahren stehen jetzt die Wachskerzen an Adventskränzen und -gestecken.