Schufa verklagen: Kann sich das wirklich lohnen?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 19. Mai 2025
Die Schufa wacht bei über 60 Millionen Deutschen über Geld, Schulden und Finanzen. Ihre Praktiken stehen in der Kritik. Deshalb hat sie mit Klagen vor Gerichten zu kämpfen.
Wer in den "Fängen der Schufa" steckt und Schwierigkeiten hat, einen Kredit, einen Handyvertrag oder eine Wohnung zu bekommen, beobachtet die Entwicklungen bei der Wirtschaftsauskunftei in Wiesbaden und zum Schufa-Bonitätsscore sehr genau.
Klar ist: Wer im Schufa-Score in die Problemzone rutscht, kommt dort nur schwer wieder raus. Eine Gerichtsentscheidung aus Köln hat Bewegung in die Sache gebracht.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln
Selbst wenn du deine Schulden bezahlst, vergisst die Schufa drei Jahre lang deine Altsünden nicht und gibt darüber auf Anfrage auch noch Auskunft. Diese Praxis ist umstritten. Da der Gesetzgeber nicht eingreift, hoffen Betroffene auf nationale Gerichte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Beide müssen sich immer öfter mit Schufa-Klagen im Rahmen des Datenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschäftigen.
Einen juristischen Erfolg erzielte ein Kläger jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln (Urteil vom 10.4.2025, Az.: 15 U 249/24). Die Wirtschaftsauskunftei darf zwischenzeitlich beglichene Geldforderungen nicht mehr drei Jahre speichern und darüber auf Anfrage auch keine Auskunft mehr geben. Das OLG Köln stellte klar: Die pauschale Speicherfrist von drei Jahren ist unzulässig. Sobald ein Gläubiger den vollständigen Zahlungseingang bestätigt hat, ist der entsprechende Eintrag zu löschen.
Um der Entscheidung des OLG Köln zu mehr Durchsetzungskraft zu verhelfen, beschloss das Gericht außerdem einen Schadensersatz von 1.040,50 Euro. Diese Summe steht symbolisch dafür, dass ungerechtfertigte Einträge eine spürbare Beeinträchtigung darstellen – etwa wenn jemand wegen eines längst erledigten Schufa-Eintrags keinen Mietvertrag oder Kredit erhält. Nach diesem Urteil besteht eigentlich "kein berechtigtes Interesse" der Schufa mehr, Informationen über erledigte Schulden weiterhin zu speichern. Lohnt es sich jetzt, die Schufa zu verklagen? Und läutet das Urteil aus Köln eine neue Praxis bei der Löschung von Alteinträgen ein?
Zu früh gefreut: Schufa zieht vor das oberste Zivilgericht
Der "Sparfochs" Frank Ochse von der Bild-Zeitung feiert das Urteil gegen die Schufa beim OLG Köln als ein "spektakuläres Urteil", als "großartige Nachricht" und sprach von "weitreichenden Auswirkungen". Für alle, die in den Fängen des Schufa-Scores festhängen und Schwierigkeiten haben, einen Kredit, einen Handyvertrag oder eine Wohnung zu bekommen, gibt es also Hoffnung. Doch Frank Ochse hat sich zu früh gefreut: Die Entscheidung des OLG Köln hätte ein Meilenstein sein können, wenn das OLG München nicht einen Tag später genau das Gegenteil entschieden hätte. Und: Die Schufa geht gegen das Urteil in Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Schufa-Vorstand Ole Schröder erklärte gegenüber dem Handelsblatt, die Wirtschaftsauskunftei werde Revision gegen das Urteil des OLG Köln beim BGH einlegen: "Das Urteil widerspricht der von den Datenschutzaufsichtsbehörden genehmigten Regelung und weicht von der bisherigen Rechtsprechung ab", so Schröder. In einer Pressemitteilung weist die Schufa darauf hin, dass es mittlerweile 180 Urteile gibt, die die existierende dreijährige Speicherfrist von erledigten Negativeinträgen bestätigen.