Schufa-Score vor Gericht: Was Verbraucher jetzt wissen müssen
Autor: Emma Firlus
, Donnerstag, 29. Oktober 2026
Der Bundesgerichtshof stärkt Verbraucher im Streit um den Schufa-Score. Wann sie mehr Auskunft verlangen können und was sich künftig ändert.
Wie transparent muss die Schufa ihre Bonitätsbewertungen erklären? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) befasst. Vier Verbraucher hatten gegen die Auskunftei geklagt, weil sie die Berechnung ihres Schufa-Scores für undurchsichtig hielten. Eine endgültige Entscheidung über die konkreten Fälle gibt es vorerst nicht. Der BGH hob die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden auf und verwies die Verfahren zur erneuten Prüfung zurück. Zugleich stellte das Gericht klar, unter welchen Voraussetzungen Betroffene ihre Ansprüche auf weitergehende Auskünfte begründen können.
BGH verlangt erneute Prüfung der Schufa-Auskunft
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen laut der Deutschen Presseagentur vier Privatpersonen, die mehr über die Berechnung ihrer Bonitätswerte erfahren wollten. Die Schufa hatte ihnen bereits Auskunft über die gespeicherten persönlichen Daten sowie über die in den vergangenen zwölf Monaten übermittelten Score-Werte erteilt. Den Klägern reichten diese Informationen jedoch nicht aus. Sie kritisierten, dass das Verfahren zur Ermittlung ihrer Kreditwürdigkeit nicht ausreichend nachvollziehbar sei.
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Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Forderungen der Verbraucher zunächst stattgegeben. Die Richter verlangten von der Schufa, zusätzliche Angaben zur Berechnung ihrer Bewertungen offenzulegen. Der Bundesgerichtshof hob diese vier Entscheidungen nun auf. Die bisherigen Feststellungen des OLG reichten nach Auffassung des BGH nicht aus, um die weitergehenden Auskunftspflichten der Schufa zu begründen. Das Dresdner Gericht muss die Fälle deshalb erneut verhandeln und entscheiden.
Entscheidend ist nach Ansicht des BGH, ob der Score für die Entscheidung eines Unternehmens über den Abschluss oder die Beendigung eines Vertrags von maßgeblicher Bedeutung war. Das Oberlandesgericht muss diese Frage für die einzelnen Kläger prüfen. Dabei müssen die Betroffenen grundsätzlich darlegen und beweisen, dass die Bewertung eine Rolle gespielt hat. Allerdings erleichtert der BGH ihnen diese Aufgabe, wie aus der Entscheidung des ersten Zivilsenats hervorgeht.
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Wann Verbraucher Anspruch auf mehr Informationen haben
Der Schufa-Score dient laut der Schufa Banken, Vermietern und anderen Unternehmen als Orientierung bei der Einschätzung, wie zuverlässig jemand seinen finanziellen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommt. Dafür verarbeitet die Auskunftei Daten über Verbraucher und ermittelt daraus einen Bonitätswert. Wie einzelne Kriterien in die Berechnung einfließen, war beim bisherigen Verfahren für Betroffene jedoch nur eingeschränkt nachvollziehbar. Der BGH hat nun klargestellt, unter welchen Umständen daraus ein Anspruch auf weitergehende Informationen entstehen kann.