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Schöner günstig Leben: Deutsche Rentner zieht es mehr und mehr ins Ausland
Autor: Claudia Lindenlaub-Sauer, Nadine Wüste
Deutschland, Dienstag, 29. April 2025
Immer mehr Deutsche Rentner ziehen ins Ausland, um ihren Lebensabend dort zu genießen. Neben der Sonne locken oft auch finanzielle und steuerliche Vorteile anderer Länder. Ein Auswanderer berichtet.
Viele Menschen müssen feststellen, dass ihre Rente nicht sehr üppig ausfällt. Wer nach einem bestimmten Lebensstandard strebt, könnte daher beschließen, seinen Ruhestand außerhalb Deutschlands zu verbringen. Neben finanziellen Aspekten können sich aus einem Auslandsaufenthalt auch steuerliche Vorteile ergeben, und natürlich ist es spannend, neue Horizonte zu erkunden.
Die Deutsche Rentenversicherung wirbt schon seit einiger Zeit mit dem Slogan "Genießen Sie Ihren Ruhestand am Wunschort". Dies spiegelt eine wachsende Tendenz wider: Viele Rentner und Rentnerinnen verlassen Deutschland und verbringen ihren wohlverdienten Lebensabend in wärmeren Gefilden – die Zahl dieser Auswanderungen nimmt zu.
Teilzeit-Modell: Rentner verbringen Winter lieber im Süden
Viele Rentner bevorzugen auch eine Art Teilzeit-Modell, bei welchem sie vor allem in der kalten Jahreszeit in wärmeren Ländern überwintern. Hier scheint das Klima einen starken Einfluss auf die Auswanderungsbemühungen zu haben, denn viele Altersbeschwerden machen sich besonders im nasskalten Herbst- und Winterwetter bemerkbar. Sogar ein vollständiger Umzug kommt für zahlreiche Ruheständler aus diesen Gründen infrage. Ein mildes Klima und weniger Temperaturschwankungen sind besonders häufige Gründe der Auswanderer.
Auch wenn es aktuell eine Umstellung auf die sogenannte Grundrente gibt, so ist die herkömmliche Rente für viele Menschen in Deutschland nicht ausreichend. Immer höhere Lebenshaltungskosten beeinträchtigen den wohlverdienten Ruhestand. Auch steigende Medikamentengebühren, Kosten für Pflegepersonal und hohe Mieten und Nebenkosten beeinflussen die Entscheidung, das Land zu verlassen.
Zahlreiche Rentner sehnen sich nach einer sorglosen Lebensweise, nach Jahrzehnte langer Arbeit ist dies ein nachvollziehbarer Grund. Die Lebenshaltungskosten sind im europäischen wie außereuropäischen Ausland zum Teil deutlich geringer, der Lebensstandard demgegenüber entsprechend höher und der Ruhestand sorgenfreier.
Fast jährlich werden Rankings erstellt, die aus verschiedenen Aspekten die Länder untersuchen, in denen es sich besonders lohnt den Ruhestand zu verbringen. In die Untersuchungen fließen in der Regel Aspekte der Lebenshaltungskosten, die medizinische Versorgung, die Kriminalitätsrate und Korruption, sowie die generelle Sicherheit ein. Die Top-Fünf dieser Länder sind: Polen, Tschechien, Ungarn, Österreich und Spanien.
Die zahlenmäßig beliebtesten Ziele für deutsche Auswanderer im Ruhestand sind zwei Länder, welche direkt an Deutschland grenzen und klimatisch sowie gesellschaftlich weniger Unterschiede aufweisen. Hier sind zum einen die Schweiz mit rund 26.400 deutschen Auslandsrentnern, sowie Österreich, mit 25.000 deutschen Rentnern zu nennen. Innerhalb Europas folgen Spanien mit rund 21.400 Ruheständlern, danach Frankreich, die Niederlande und Italien.
Aber es gibt auch zahlreiche Ziele für deutsche Rentner außerhalb Europas. Hier sind vor allem die USA zu nennen, dort beziehen um die 24.000 deutsche Auslandsrentner ihre Rentenzahlungen. Auch Kanada ist ein beliebtes Land für Exilrentner, es bestehen um die 9.500 Rentenansprüche deutscher Rentner. Ein paar wenige deutsche Rentner befinden sich in exotischen Regionen, wie dem Kongo, Südsudan, Tschad, der Zentralafrikanischen Republik und sogar in Nordkorea. Aktuell zahlt die deutsche Rentenversicherung Renten an Rentner in 150 Ländern weltweit.
Portugal, Mexiko, Panama: Das macht sie zu beliebten Zielen für Rentner
Auswanderungsagenturen, welche sich besonders auf die Auswanderung im Alter fokussiert haben, erstellen eigene Rankings der beliebtesten Länder im internationalen Vergleich, hier führt Portugal die Liste an. Der Aspekt der Sicherheit steht auch hier an erster Stelle, denn Portugal gilt als das drittsicherste Land der Welt. Auch die Wasser- und Umweltqualität spielen in Bezug auf die Strände und umliegende Natur eine wichtige Rolle bei den Vergleichen.
Die Lebenshaltungskosten sind niedrig, die Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen ist unkompliziert und es bestehen teilweise steuerliche Anreize für ausländische Einwohner. Dazu ergänzen das sonnige Wetter, eine gute Infrastruktur und eine große sprachliche Vielfalt und Offenheit die Vorzüge als Auswanderungsland, welches bereits zahlreiche deutsche Rentner und Rentnerinnen in seinen Bann gezogen hat.
Es folgt Mexiko, hauptsächlich aus klimatischen und geografischen Gründen. Auch die geringen Lebenshaltungskosten spielen eine wichtige Rolle. Die Nähe zu den USA macht das Land vor allem für Amerikaner attraktiv. Nachfolgend wird oft Ecuador als beliebtes Auswanderungsland gewählt. Hier sind ebenfalls die Lebenshaltungskosten, das Klima, die Kaufpreise für Immobilien, sowie eine hochwertige und bezahlbare Gesundheitsversorgung ausschlaggebend. Ecuador bietet viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, von Wandern über Strandbesuche bis zu Kultur ist alles möglich.
Steuervorteile und Rentner-Visum: Was bringt die Rente im Ausland?
Panama gilt als besonders steuerfreundliches Land für Rentner. Das Visum und die Erlaubnis für einen dauerhaften Wohnsitz sind unkompliziert. Das sogenannte "Pensionado"-Visum bietet einen vorteilhaften Steuerstatus und besondere Rabatte für Rentner. Das bedeutet, dass in Panama nur das lokal erwirtschaftete Einkommen besteuert wird. Auch wenn der Lebensstandard geringer als in Deutschland ist, so bietet Panama eine unvergleichliche Natur.
Es folgt Belize, ein Staat in Zentralamerika. Auch hier gilt das Prinzip der Gerichtsbarkeit, es werden nur die Einkünfte besteuert, die im Land erwirtschaftet werden. Das QRP-Visum (Qualified Retired Person) ist eines der besten Ruhestandsaufenthaltsprogramme der Welt.
Belize ist ein sicheres und gastfreundlicheskleines Land, in dem die Bevölkerung Privatsphäre, Selbstbestimmung und Freiheit schätzt. Einst das Herz des Maya-Reiches, ist Belize heute berühmt für die weißen Karibikstrände und das klare, unverschmutzte Wasser. Hier kann die Rente ab 45 Jahren begonnen werden, die Bürokratie ist überschaubar und die Kosten halten sich in Grenzen.
Ungarn, Frankreich, Malta: Auswandern für die Rente innerhalb der EU
Anschließend kommt Ungarn. Hier sind vor allem das öffentliche Dienstleistungsangebot, der gut zugängliche öffentliche Nahverkehr, sowie finanzielle Aspekte ausschlaggebend. Das geschichtsträchtige Land bietet zahlreiche kulturelle Möglichkeiten, die Lebenshaltungskosten sind relativ niedrig und das Klima ist trocken.
Frankreich ist auch im internationalen Vergleich ein beliebtes Auswanderungsland. Frankreich verfügt über eine gute Gesundheitsversorgung und belegt deswegen häufig den ersten Platz in der Rangliste der Weltgesundheitsorganisation. Die Infrastruktur ist gut, weiter ist die Einwanderung relativ einfach und unkompliziert. Für Frankreich sprechen weiter die kulturellen Aspekte, die Lebensweise und Möglichkeiten der Entfaltung. Durch die geografische Lage bedingt bietet Frankreich ebenfalls landschaftlich und in touristischer Hinsicht zahlreiche Möglichkeiten. Die Kriminalitätsrate schwankt je nach Region.
Da Rentner häufiger eine medizinische Versorgung benötigen, war dieser Aspekt auch bei der Einreihung Maltas bedeutend. Das Gesundheitssystem Maltas hält sich im internationalen Vergleich auf den oberen fünf Rängen, auch ist Malta eines der sichersten Länder der Welt. Die geringe Größe des Landes, sowie die historischen und geografischen Besonderheiten sprechen weiter für den Inselstaat. Das sonnige Wetter und die mediterrane leichte Küche werden nicht nur von Ruheständlern geschätzt.
Der Sonne hinterher: Griechenland, Italien, Kolumbien, Thailand
Griechenland bietet als Auswanderungsland für Rentner zahlreiche Vorzüge. Nicht nur die einzigartige Flora und Fauna, sowie die Geschichte als Wiege der Demokratie, Politik und sportlichen Wettkampf begünstigen eine Einwanderung. Das besondere Visaprogramm für Griechenland, ermöglicht es auch Nicht-Europäern auf einfachem Weg eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, was die Offenheit und internationale Vielfalt widerspiegelt.
Die Kultur und Mentalität der griechischen Bevölkerung spielen ebenso eine Rolle, wie die geringen Lebenshaltungskosten, welche das Land als besonders rentnerfreundliches Land ausweisen. Inklusive Miete, Lebensmitteln, Strom, Wasser, Gas, Kabelfernsehen, Internet und Telefon kann ein Rentnerehepaar hier von rund 981 Euro im Monat leben.
Kolumbien, Italien, Thailand, Indonesien und Vietnam folgen als beliebteste Auswanderungsländer für Ruheständler. Kolumbien, weil es sehr einfache und unbürokratische Aufenthaltsmöglichkeiten bietet. Weiter ist die medizinische Versorgung die beste Lateinamerikas, auch die Lebenshaltungskosten halten sich in Grenzen. Die herrlichen Strände, das milde Klima und die kulturelle Vielfalt unterstreichen die Vorteile Kolumbiens. Italien, da es aufgrund der kulturellen Schätze die meisten UNESCO-Welterbestätten der Welt aufweist und weiter eine der günstigsten Gesundheitsversorgungen besitzt. Der Lebensstil, die Landschaft und die niedrigen Lebenshaltungskosten können weiter für das mediterrane Land sprechen.
Thailand als weitere Alternative: Miete kostet Rentner nur 226 Euro - Schweizer Auswanderer erzählt
Thailand lockt nicht nur Rentner an. Vor allem im Bereich der medizinischen Versorgung befindet sich das südostasiatische Land im internationalen Bereich auf den oberen Rängen. Thailand ist nicht nur für passionierte Golfer ein beliebtes Auswanderungsziel, es herrscht eine Gemeinschaft verschiedener Nationen. Die landschaftlichen Reize werden von einfachen Visumsoptionen für den Ruhestand begleitet.
Wie ein Schweizer Rentner in einem Bericht des "Blick" berichtet, hat es auch ihn für den Ruhestand nach Thailand verschlagen. Mit einer Rente von 1470 Franken, was in etwa 1580 Euro entspricht, kann er in Thailand gut leben. In der Schweiz stellt die wenig üppige Rente, die er nach 40 Arbeitsjahren dort erhält, eine Herausforderung dar, da die Lebenshaltungskosten sehr hoch sind. In Thailand beträgt seine Miete 226 Euro, erzählt er dem "Blick".
Wer sich der Kultur anpasst, etwas Thai lernt und den Menschen gegenüber offen eingestellt ist, könne in Thailand sehr gut leben.
Niedrige Preise: Indonesien, Vietnam, Türkei
Indonesien, ein Inselstaat in Südostasien, ist ein beliebtes Ziel für den Ruhestand in Übersee. Es bietet ein gesondertes Visum für den Ruhestand. Die Menschen in Indonesien gelten als besonders freundlich, die Natur bietet eine unvergleichliche Artenvielfalt und die Lebenshaltungskosten fallen gering aus. Die Einwanderung ist besonders für Rentner einfach. Hier kann ab dem 55. Lebensjahr eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, die verlängerbar ist, jedoch nicht zur Aufnahme einer Arbeit befähigt und ein sicheres monatliches Einkommen voraussetzt. Vietnam zählt ebenfalls zu beliebten Ländern für Ruheständler. Die Lebenshaltungskosten gehören zu den niedrigsten der Welt, das Essen dagegen zu den köstlichsten und preiswertesten. Die Natur mit verschiedenen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und die junge Bevölkerung treibt das Land auch wirtschaftlich voran.
Auch die Türkei ist bei deutschen Rentnern sehr beliebt. Zwischen 10.000 bis 15.000 Rentner sollen bis 2020 in die Türkei ausgewandert sein. Die sonnige Mittelmeerküste, die niedrigen Lebenshaltungskosten, die Mentalität und das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen locken viele in das gefragte Urlaubsland. Zudem kann problemlos mit Euro gezahlt werden. Die Aussicht auf ein Eigenheim im Alter ist in der Türkei für deutsche Rentner*innen auch bei kleiner Rente wesentlich wahrscheinlicher, als in Deutschland selbst. Auch das ist ein Grund für viele, dorthin auszuwandern.
Die Gründe für Rentner Deutschland zu verlassen sind sehr vielfältig. Egal ob aus finanziellen, politischen oder klimatischen Gründen, das gewünschte Zielland sollte gut überlegt sein und die Bedingungen für einen Rentenbezug im Ausland vor der Ausreise geklärt werden.
Rente im Ausland: Was zu beachten ist
Grundsätzlich kann sich jeder die in Deutschland erworbene Rente auch ins Ausland überweisen lassen. Es gilt jedoch dabei, einiges zu beachten. Handelt es sich um einen vorübergehenden Umzug (bedeutet weniger als sechs Monate), ergeben sich keine Änderungen bezüglich des Rentenanspruchs. Auch bei einem vollständigen Umzug in ein EU-Land, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz, wird die volle Rente ausgezahlt. Bei einer Zahlung innerhalb des EU-Raumes können Bankgebühren hinzukommen.
Vorsicht ist bei Ländern außerhalb des EU-Raumes geboten, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, hier kommen mögliche Einschränkungen oder Abzüge hinzu. Hier ist innerhalb der Europäischen Union besonders das Rentenabkommen zwischen Deutschland und Polen aus dem Jahr 1975 zu nennen. Bei einer Zahlung außerhalb der EU, sind mögliche Wechselkursverluste zu beachten. Generell wird bei einem Wegzug aus Deutschland geraten, sich frühestmöglich über die Bezüge zu informieren und die neue Adresse alsbald der Rentenversicherung mitzuteilen.
Weiter ist zu beachten, dass eine jährliche Überprüfung durch den Rentenservice der Deutschen Post AG über den Lebenszustand des Rentenberechtigten stattfindet. In der Regel findet die sogenannte "Lebensbescheinigung" in der Mitte des Jahres statt, die Bestätigung muss an den deutschen Rentenservice zurückgesendet werden. Keine Bescheinigungen werden in folgenden Ländern benötigt, da die dortigen Behörden automatisch den Tod nach Deutschland melden. In Belgien, Finnland, Isreal, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz und Spanien übernehmen die Behörden die Meldepflicht. In Einzelfällen müssen jedoch auch in diesen Ländern Lebensbescheinigungen nach Deutschland gesendet werden, vor allem wenn der Rentennehmer über 95 Jahre alt ist.
Europarecht: Arbeiten und Rentenanspruch in der EU
Generell ist in Europa das Land in dem gelebt und gearbeitet wird, frei wählbar. Wurde in einem oder mehreren Ländern der Euopäischen Union gearbeitet, so greift das Europarecht und die Rentenzeiten werden aus allen Ländern zusammengezählt. Es können sich hierbei Zeiten im Ausland positiv auf die Höhe des künftigen Rentenbeitrags auswirken. Diese Verordnungen gelten aktuell in 32 Ländern.
Zu beachten ist weiter, dass jeder Staat seine Rente selbst auszahlt. In der Regel werden auch die vollen Bezüge gezahlt, hierbei sind jedoch einige Ausnahmen zu beachten. Bei einer Erwerbsminderungsrente aus arbeitsmarkttechnischnen Gründen (keine medizinischen Gründe), sind eventuelle Einschränkungen möglich. Dieses sind abhängig von einigen Faktoren. Zunächst muss geklärt sein, ob der Umzug dauerhaft oder nur teilweise angemeldet wird. Weiter ist das Zielland entscheidend, aber auch die eventuellen ausländischen Arbeitszeiten müssen bei der Rentenberechnung beachtet werden.
Der Antrag auf Rente muss in dem Land gestellt werden, in dem zuletzt gearbeitet wurde, beziehungsweise in dem man lebt. Wenn in dem Land, in dem man lebt, nie gearbeitet wurde, schickt das Gastland den Antrag an das Land, in welchem zuletzt gearbeitet wurde. Die Informationen sollten mindestens 6 Monate vor dem Ruhestand eingeholt werden und mögliche Anträge gestellt werden, denn die benötigten Unterlagen unterscheiden sich von Land zu Land. Weiter ist ein unterschiedliches Renteneintrittsalter in den verschiedenen Ländern vorgesehen, hier sollten die Zeiten beachtet werden. Es gilt stets das gesetzliche Renteneintrittsalter des Landes zu beachten, in dem man wohnt, oder in dem zuletzt gearbeitet wurde.
Steuerfallen: Das müssen Rentner beachten
Auch wenn der Traum vom sorgenfreien Leben im Ausland fast geschaffen ist, so gilt es dennoch einiges zu beachten. Vor allem in Bezug auf das deutsche Steuerrecht müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt hat steuerliche Konsequenzen. Rentner sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, sie haben keinen steuerfreien Grundfreibetrag, auch das Ehegattensplitting ist nicht möglich. So muss die deutsche Rente in Deutschland in folgenden Ländern versteuert werde: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Niederlande, Österreich oder Polen.
Liegt der Wohnsitz jedoch in folgenden Ländern, so muss in Deutschland keine Steuererklärung abgeben werden, weil der Wohnsitzstaat das alleinige Besteuerungsrecht hat: Armenien, Aserbaidschan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Ecuador, Estland, Frankreich, Griechenland, Indien, Iran, Island, Japan, Kuwait, Lettland, Litauen, Moldawien, Mongolei, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Tschechien, Tunesien, Turkmenistan, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika und Vietnam.
Das Finanzamt darf jedoch trotz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Abgabe einer Steuererklärung fordern, welcher nachgegangen werden muss. Es ist weiter möglich, dass doppelte Steuern hinzukommen, das bedeutet, dass sowohl Deutschland als auch der ausländische Staat die deutsche Rente besteuern dürfen. In diesem Fall muss jedoch der ausländische Staat dafür sorgen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird. Das kann zum Beispiel durch eine Steuerbefreiung für die deutsche Rente oder durch Anrechnung der deutschen Steuer erreicht werden. Weiter ist bedeutend, ob mehrere Arten von Einkünften zum Lebensunterhalt beitragen. Es betrifft nicht nur die mögliche Besteuerung der deutschen Rente, auch weitere Arten von Einkünften müssen angegeben werden und haben einen möglichen Einfluss auf die Rentenhöhe, unabhängig von einem möglichen Doppelbesteuerungsabkommen.
Beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?
Da nicht alle Einkünfte in Deutschland besteuert werden, sind ausgewanderte Rentner in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Doch die beschränkte Steuerpflicht hat nicht nur Vorteile. Bereits ab dem ersten zusätzlichen Euro müssen Steuern gezahlt werden und der steuerfreie Grundfreibetrag fällt weg. Weiter könnten keine außergewöhnlichen Belastungen abgesetzt werden, auch das Ehegattensplitting, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und die Kinderfreibeträgeentfallen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen werden jeweils zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen, höchstens jedoch bis zu 825 Euro. Bei Parteispenden können Zuwendungen bis zu 1.650 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Eine Möglichkeit, die beschränkte Steuerpflicht zu umgehen, ist ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht. In diesem Fall wird beispielsweise der Grundfreibetrag angerechnet. Auch der Abzug von außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben wird so berechnet, wie es in der Zeit als Arbeitnehmer in Deutschland üblich war. Es gibt jedoch Voraussetzungen, die für einen Antrag der unbeschränkten Steuerpflicht beachtet werden müssen. Zunächst müssen Einkünfte aus dem Inland vorhanden sein. Diese sollten im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen.
Auch können nicht deutsche Einkünfte angerechnet werden, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen und unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegen (2024: 11.604); für Verheiratete gilt der doppelte Betrag). Je nach Steuerbestimmungen des Ziellandes wird der Grundfreibetrag eventuell nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums gekürzt. Die Höhe der Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, müssen nachgewiesen werden. Hierfür reicht eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde, sowie der Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR". Die Unterlagen müssen dann zusammen mit den Steuerunterlagen eingereicht werden.
Auch ist die private Altersvorsorge nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes beziehbar. Sollte der neue Wohnsitz außerhalb der EU liegen, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Zuständig für deutsche Rentner, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und Rente und Versorgungsbezüge aus Deutschland beziehen, ist das Finanzamt Neubrandenburg.
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