Schicht- und Nachtzuschlag: Wie hoch sind diese und was sind die Unterschiede?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 03. April 2023
Sechs Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in wechselnden Arbeitszeiten, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt. Nicht wenige Beschäftigte müssen sogar nachts ran. Dafür gibt es einen finanziellen Zuschlag. Was solltest du darüber wissen?
- Der feine Unterschied zwischen Schichtzulage und Schichtzuschlag
- Nachtarbeit ist ein besonderer Fall
- Steuerliche Vorteile machen das Ganze interessant
- Aber: Höchstgrenzen deckeln die Steuer- und Beitragsfreiheit
- Drei Beispiele zur Erklärung
Beschäftigte erhalten für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit Zuschläge auf ihr Grundentgelt. Das alles ist eine Domäne der Tarifparteien, die dies regeln. Am Beispiel der Metallwirtschaft wollen wir das System beschreiben. Aber zunächst geht es um den feinen Unterschied zwischen Zulagen und Zuschlägen.
Der Unterschied zwischen Schichtzulage und Schichtzuschlag
Grundsätzlich gilt es zwischen Schichtzulagen und Schichtzuschlägen zu unterscheiden.
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Schichtzulage: Bei einer Schichtzulage, beispielsweise für Wechselschicht, handelt es sich um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers zum Grundlohn. Diese bezieht sich in der Regel nicht auf eine bestimmte Schicht, sondern generell auf die Bereitschaft zur Teilnahme.
Schichtzuschläge: Diese beziehen sich auf besondere Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Die Schichtzuschläge können gesetzlich verankert sein, wie es beispielsweise bei der Nachtarbeit der Fall ist. In § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) heißt es: Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
Zuschläge gibt es für folgende Bereiche
Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter keine bestimmte Anzahl an freien Tagen als Freizeitausgleich einräumt, muss er Schichtzuschläge zahlen. Das Gesetz schreibt aber keinen Betrag oder Prozentwert vor. Diese werden meistens im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag geregelt.
Beispiel Tarifverträge der IG Metall: Beschäftigte erhalten für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit Zuschläge, die immer vom Grundentgelt ausgehen. Zuschläge sind eine Domäne von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. So gibt es im Organisationsbereich der IG Metall folgende Zuschläge: