Scheidungskosten: Wie teuer ist eine Scheidung? Spartipps & Infos
Autor: Elisabeth von Sydow
Deutschland, Samstag, 01. August 2026
Rund um die Scheidung fallen oft hohe Anwalts- und Gerichtskosten an. Der Überblick erklärt, welche Faktoren den Preis bestimmen und wie finanzielle Belastungen gesenkt werden können.
Eine Scheidung geht oft nicht nur mit emotionalen Belastungen einher, sondern auch mit nicht zu unterschätzenden finanziellen Aufwendungen. Im Verlauf eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens können zahlreiche Kostenpositionen auf die Beteiligten zukommen. Besonders häufig werden dabei die tatsächlichen Ausgaben für Anwalt und Gericht unterschätzt.
Wer sich vorab einen Überblick verschafft, hat bessere Möglichkeiten, die Ausgaben gezielt zu steuern und Einsparmöglichkeiten zu nutzen. Durch rechtzeitige Information lassen sich unnötige Kosten vermeiden.
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
Die Höhe der Kosten hängt maßgeblich vom sogenannten Verfahrenswert (früher Streitwert) ab. Er ist die zentrale Grundlage für alle Anwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsverfahren und bestimmt maßgeblich, wie teuer die Scheidung am Ende wird. Die konkrete Höhe wird zwar individuell berechnet, aber nach klaren gesetzlichen Vorgaben ermittelt und abschließend vom Familiengericht festgelegt.
Die wichtigste Basis ist laut dem Portal Familien Anwälte das Nettoeinkommen beider Ehepartner. Dieses wird addiert und anschließend mit dem Faktor drei multipliziert. Von diesem Betrag können bestimmte Freibeträge, etwa für unterhaltsberechtigte Kinder, abgezogen werden. Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Mindestverfahrenswert liegt bei 3.000 Euro, selbst wenn das Einkommen darunter liegt.
Zusätzlich fließen weitere Faktoren in die Berechnung ein. Dazu zählen insbesondere der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich von Rentenanwartschaften, vorhandenes Vermögen oder Schulden sowie mögliche Folgesachen wie Unterhalt oder Sorgerecht. Je mehr dieser Punkte berücksichtigt werden müssen, desto höher fallen der Verfahrenswert und damit auch die Gesamtkosten der Scheidung aus.
Wie setzen sich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen?
Die Gerichtskosten werden nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) berechnet. Sie richten sich direkt nach dem Verfahrenswert. Bei einem Gegenstandswert von 4000 Euro liegen die Gerichtskosten laut FamGKG bei etwa 296 Euro.
Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und damit ebenfalls standardisiert. Für einen Verfahrenswert von 4000 Euro musst du pro Anwalt mit etwa 900 Euro rechnen. Beauftragen beide Partner jeweils einen Anwalt, verdoppelt sich der Betrag also. Wichtig ist: Die Gebühren steigen mit zunehmendem Einkommen und Vermögen. Je höher der Verfahrenswert, desto höher fallen auch die Gesamtkosten der Scheidung aus.