Scheidungskosten: Mit diesen Ausgaben müssen Betroffene rechnen
Autor: Elisabeth von Sydow
, Freitag, 17. Juli 2026
Scheidung geplant? Diese Kosten entstehen im Gerichtsverfahren – und so behältst du deine Finanzen im Blick.
- Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
- Wie setzen sich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen?
- Wie kannst du bei der Scheidung Kosten sparen?
Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Viele Betroffene unterschätzen, welche Kosten im Laufe des Gerichtsverfahrens entstehen können. Wer sich frühzeitig informiert, kann jedoch gezielt planen und unnötige Ausgaben vermeiden.
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
Die Höhe der Kosten hängt maßgeblich vom sogenannten Verfahrenswert (früher Streitwert) ab. Er ist die zentrale Grundlage für alle Anwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsverfahren und bestimmt maßgeblich, wie teuer die Scheidung am Ende wird. Die konkrete Höhe wird zwar individuell berechnet, aber nach klaren gesetzlichen Vorgaben ermittelt und abschließend vom Familiengericht festgelegt.
Die wichtigste Basis ist laut dem Portal Familien Anwälte das Nettoeinkommen beider Ehepartner. Dieses wird addiert und anschließend mit dem Faktor drei multipliziert. Von diesem Betrag können bestimmte Freibeträge, etwa für unterhaltsberechtigte Kinder, abgezogen werden. Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Mindestverfahrenswert liegt bei 3.000 Euro, selbst wenn das Einkommen darunter liegt.
Zusätzlich fließen weitere Faktoren in die Berechnung ein. Dazu zählen insbesondere der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich von Rentenanwartschaften, vorhandenes Vermögen oder Schulden sowie mögliche Folgesachen wie Unterhalt oder Sorgerecht. Je mehr dieser Punkte berücksichtigt werden müssen, desto höher fallen der Verfahrenswert und damit auch die Gesamtkosten der Scheidung aus.
Wie setzen sich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen?
Die Gerichtskosten werden nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) berechnet. Sie richten sich direkt nach dem Verfahrenswert. Bei einem Gegenstandswert von 4000 Euro liegen die Gerichtskosten laut FamGKG bei etwa 296 Euro.
Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und damit ebenfalls standardisiert. Für einen Verfahrenswert von 4000 Euro musst du pro Anwalt mit etwa 900 Euro rechnen. Beauftragen beide Partner jeweils einen Anwalt, verdoppelt sich der Betrag also. Wichtig ist: Die Gebühren steigen mit zunehmendem Einkommen und Vermögen. Je höher der Verfahrenswert, desto höher fallen auch die Gesamtkosten der Scheidung aus.