Einfluss der Scheidung auf Rente: Versorgungsausgleich erklärt
Autor: Joachim Tiefenthal
Deutschland, Freitag, 09. Mai 2025
Scheidungen beeinflussen die Rentenansprüche durch den Versorgungsausgleich, der die Rentenpunkte der Partner teilt. Nicht alle Vermögensarten fallen unter diesen Ausgleich.
In Deutschland sorgt das Thema Rente stets für intensive Diskussionen. Oft stellt sich die Frage: Ist das Vertrauen in die Rente verloren gegangen? Die Politik schmiedet Pläne für eine Reform, doch Uneinigkeit dominiert die Debatte.
Klärungsbedarf ist jedoch insbesondere in bestimmten Lebenssituationen dringend erforderlich. Ein Beispiel dafür ist eine Scheidung. Dabei wird häufig übersehen: Wie wirkt sich das auf den Versorgungsausgleich aus?
Versorgungsausgleich bei Scheidung: Auswirkungen auf die Rente
Beim Versorgungsausgleich geht es darum, im Falle einer Scheidung die Rentenanwartschaften zwischen den beiden Partnern auszugleichen. Grundsätzlich steht beiden der Anspruch auf die Hälfte der Rentenpunkte des jeweils anderen zu. Mit einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgevereinbarung können Paare jedoch im Voraus einen solchen Ausgleich ausschließen.
Rentenpunkte
Rentenpunkte, oder auch Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Laut der Deutschen Rentenversicherung wird dabei Jahr für Jahr der Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist das 1 Entgeltpunkt wert.
Letztlich entscheidet das Familiengericht verbindlich über die jeweiligen Rentenansprüche. Dazu holt es bei den jeweiligen Versorgungsträgern Auskünfte über die Anrechte beider Partner*innen ein. Seine Entscheidung und die Höhe des Versorgungsanspruchs hält das Familiengericht im Scheidungsurteil fest. In der Regel wird der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung automatisch durchgeführt. Es sei denn, es existiert eine entsprechend zuvor getroffene Vereinbarung oder die Ehe hat weniger als drei Jahre gehalten. In dem Fall müsste der Ausgleich durch die Partner*innen beantragt werden.
So wird der Versorgungsausgleich berechnet
In Bezug auf Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Entgeltpunkte (Rentenpunkte) zwischen beiden Partner*innen hälftig geteilt. Bereits hier kann es zu unschönen Verwerfungen kommen. Ein Beispiel: