Rundfunkbeitrag: Muss man ihn auch ohne Kabelanschluss zahlen?
Autor: Klaus Heimann, Ellen Schneider
Deutschland, Montag, 08. Sept. 2025
Nicht jeder nutzt die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - manche Haushalte haben nicht einmal einen Kabelanschluss. Wird der Rundfunkbeitrag trotzdem fällig?
Die meisten Haushalte in Deutschland zahlen regelmäßig Rundfunkgebühr. Diese liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Monat, wird jedoch alle drei Monate gebündelt abgebucht. Dabei ist es tatsächlich unerheblich, ob ein Kabel-Anschluss vorhanden ist oder nicht. Zwar gibt es Möglichkeiten, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, diese allerdings greifen nur, wenn Rente und Einkommen besonders knapp sind.
Selbst, wer keinen Fernseher, kein Radio und keinen Computer besitzt, ist vom Rundfunkbeitrag also nicht automatisch befreit. Neuerdings gibt es für alle, die ihre Gebühren per Einmalüberweisung begleichen, auch keine zweite Erinnerung mehr. Wer die Zahlung versäumt, muss mit einem sofortigen Bußgeld rechnen, daher ist nun besondere Vorsicht gefragt. Übrigens: Für eine Zweitwohnung zahlst du keinen Rundfunkbeitrag. Aber du bist verpflichtet, den Beitragsservice darüber zu informieren.
Wer entscheidet über die Höhe des Rundfunkbeitrags?
Aber warum müssen in Deutschland fast alle den Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn nicht alle die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen? Die Begründung für den sehr breit gefassten Kreis der Beitragszahlenden lautet beim Gesetzgeber so: Es sei davon auszugehen, dass jeder Bürger über irgendein Gerät verfügt, mit dem er öffentlich-rechtliche Medienangebote in Anspruch nehmen kann – und sei es nur ein Smartphone.
Der Beitragsservice selbst schreibt zu diesem sogenannten Solidarmodell: "Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit alle profitieren können. Somit tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm möglich ist."
Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, legt die sogenannte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) fest, nachdem alle Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf für den Zeitraum ermittelt haben. Die KEF gibt dann in einem Bericht eine Empfehlung ab, auf deren Grundlage die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Beitragshöhe beschließen.
Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Rundfunkgebühr?
Im Jahr 2013 fand eine Systemumstellung von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Beitrag statt. Damit ist die Unterscheidung zwischen Grundgebühr und Fernsehgebühr entfallen und es ist egal, wie viele Personen in der Wohnung leben oder welche Anschlüsse vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag ist im privaten Bereich für jede Wohnung (Haushalt) und im nicht privaten Bereich für jede Betriebsstätte und jedes Kraftfahrzeug zu entrichten. Die Beitragshöhe liegt aktuell bei 18,36 Euro im Monat.
Seit 2013 ist ebenfalls der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RBStV) in Kraft. Geschlossen ist er zwischen allen 16 deutschen Bundesländern. Er regelt die Erhebung von Rundfunkbeiträgen durch die neun in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten sowie ZDF und Deutschlandradio.