Rundfunkbeitrag-Befreiung 2026: Voraussetzungen für Rentner
Autor: Nadine Wüste, Lea Mitulla, Antonia Kriegsmann, Stefan Lutter
Deutschland, Dienstag, 27. Oktober 2026
Eine kleine Rente allein genügt nicht zur Befreiung. Welche Sozialleistungen, Härtefälle und Pflege-Regeln für die GEZ maßgeblich sind.
Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat bleibt für viele Haushalte eine spürbare Ausgabe. Er wird pro Wohnung erhoben und ist nicht davon abhängig, ob dort ein Fernseher oder Radio genutzt wird. Eine Befreiung ist jedoch möglich, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Rentner gilt dabei keine Sonderregel allein wegen des Alters: Eine kleine Rente oder der Ruhestand beenden die Beitragspflicht nicht automatisch. Laut dem Nachrichtenmagazin stern führen auch Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld für sich genommen nicht zur Befreiung. Entscheidend ist, ob ein anerkannter Befreiungsgrund vorliegt und der Antrag beim Beitragsservice gestellt wird.
Rundfunkbeitrag: Diese Personengruppen können eine Befreiung beantragen
Die frühere GEZ-Gebühr lässt sich nicht einfach abmelden, weil kein Empfangsgerät vorhanden ist. Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag kommt vor allem für Personen infrage, die bestimmte Sozialleistungen beziehen oder besondere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen insbesondere:
- Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Menschen, die entsprechende Sozialleistungen beziehen.
- Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld.
- Schülerinnen, Schüler und Studierende mit BAföG sowie Personen mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld. Wer eine Art von BAföG bezieht, kann sich von der Zahlung befreien lassen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen bei BAföG
- Menschen mit Behinderung, denen im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" zuerkannt ist. Sie zahlen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags, aktuell 6,12 Euro im Monat; dazu zählen zum Beispiel blinde oder gehörlose Menschen.
- Taubblinde Menschen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Blindenhilfe, die eine vollständige Befreiung beantragen können.
- Asylbewerber und geduldete Personen, sofern sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Eine Ermäßigung ist von einer vollständigen Befreiung zu unterscheiden. Das Merkzeichen "RF" reduziert die Zahlung; Taubblinde und Beziehende von Blindenhilfe können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ganz befreit werden.
Rundfunkbeitrag bei kleiner Rente und Pflegebedürftigkeit
Eine niedrige Rente allein genügt nicht, um keine Rundfunkgebühr zahlen zu müssen. Wer mit der Rente den Lebensunterhalt nicht decken kann, kann prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung besteht. Erst der Bezug einer anerkannten Leistung kann dann die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ermöglichen.
Wohngeld kann die finanzielle Lage eines Haushalts verbessern, löst für sich genommen aber keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus. Rentner mit kleinem Einkommen können unter Umständen Wohngeld oder Grundsicherung im Alter beantragen; für die Befreiung ist maßgeblich, ob eine der dafür anerkannten Leistungen bewilligt wurde.