Rundfunkbeitrag 2026: Befreiung & Bedingungen für Rentner
Autor: Nadine Wüste, Lea Mitulla, Antonia Kriegsmann, Stefan Lutter
Deutschland, Mittwoch, 28. Oktober 2026
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen? Und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Wir erklärt die wichtigsten "GEZ"-Regeln für Rentner, Studierende und Empfänger von Sozialleistungen.
Ob in einer Wohnung ein Fernseher oder Radio genutzt wird, spielt für den Rundfunkbeitrag keine Rolle: Pro Wohnung werden derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Wer bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt, kann jedoch eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Für Rentnerinnen und Rentner gibt es keine Sonderregel allein wegen des Alters. Eine kleine Rente oder der Ruhestand beenden die Beitragspflicht nicht automatisch. Laut dem Nachrichtenmagazin stern führen auch Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld für sich genommen nicht zur Befreiung. Entscheidend sind ein anerkannter Befreiungsgrund und ein Antrag beim Beitragsservice.
Rundfunkbeitrag: Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann
Auch unter dem früheren Namen GEZ ließ sich der Beitrag nicht einfach abmelden, weil kein Empfangsgerät vorhanden war. Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag kommt vor allem für Personen infrage, die bestimmte Sozialleistungen beziehen oder besondere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen insbesondere:
- Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Menschen, die entsprechende Sozialleistungen beziehen.
- Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld.
- Schülerinnen, Schüler und Studierende mit BAföG sowie Personen mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld. Wer eine Art von BAföG bezieht, kann sich von der Zahlung befreien lassen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen bei BAföG
- Menschen mit Behinderung, denen im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" zuerkannt ist. Sie zahlen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags, aktuell 6,12 Euro im Monat. Dazu zählen zum Beispiel blinde oder gehörlose Menschen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen erfüllt sind.
- Taubblinde Menschen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Blindenhilfe, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine vollständige Befreiung beantragen können.
- Asylbewerber und geduldete Personen, sofern sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ermäßigung und vollständiger Befreiung: Das Merkzeichen "RF" reduziert den Beitrag, während Taubblinde und Beziehende von Blindenhilfe unter den gesetzlichen Voraussetzungen ganz befreit werden können.
Kleine Rente, Pflegegrad und Rundfunkbeitrag: Welche Ausnahmen gelten
Bei einer niedrigen Rente reicht die Höhe allein nicht aus, um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Wer mit der Rente den Lebensunterhalt nicht decken kann, sollte prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung besteht. Erst der Bezug einer anerkannten Leistung kann dann eine Befreiung ermöglichen.
Anders als eine anerkannte Sozialleistung führt Wohngeld für sich genommen nicht zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Rentner mit kleinem Einkommen können unter Umständen Wohngeld oder Grundsicherung im Alter beantragen; für die Befreiung ist jedoch maßgeblich, ob eine der dafür anerkannten Leistungen bewilligt wurde.