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Rückruf bei VW und Audi: Lenkung kann bei mehreren Modellen ausfallen


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Deutschland, Freitag, 25. Sept. 2026

Wegen einer möglichen Schwachstelle an der Lenkgetriebe-Befestigung rufen Volkswagen und Audi 2,8 Millionen Fahrzeuge weltweit in die Werkstatt - davon rund eine Million Autos in Deutschland.
Zahlreiche VW- und ein Audi-Modell sind von einer Rückrufaktion betroffen.


Betroffen sein können VW Golf, Golf Variant, Tiguan, Touran und Caddy sowie der Audi Q3. Eine Schraube kann rosten und brechen. Dadurch kann im schlimmsten Fall die Lenkung ausfallen. Ob das eigene Auto zur Rückrufaktion gehört, lässt sich nur mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sicher feststellen.

Korrosion an der Lenkung ist möglicher Auslöser

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beschreibt als mögliches Problem eine Befestigungsschraube am Lenkgetriebe. Feuchtigkeit kann die Schraube angreifen; mit der Zeit kann sie korrodieren und brechen. In einem solchen Fall kann die Lenkung ausfallen. Das KBA führt die Aktionen als sicherheitsrelevante Rückrufe.

Für Volkswagen nennt das KBA weltweit 2.159.054 potenziell betroffene Fahrzeuge. Davon befinden sich 895.832 in Deutschland. Bei Audi umfasst die Aktion weltweit 696.547 Fahrzeuge, darunter 58.555 in Deutschland. Zusammen ergibt das rechnerisch 2.855.601 Fahrzeuge weltweit und 954.387 in Deutschland. Die Zahlen beziehen sich auf die erfassten Fahrzeuge – sie bedeuten nicht, dass bei jedem einzelnen Auto der Defekt tatsächlich vorliegt.

Diese VW- und Audi-Modelle sind in den Rückrufaktionen aufgeführt

Bei Volkswagen nennt das KBA die Modelle Golf, Golf Variant, Tiguan, Touran und Caddy. Der angegebene Produktionszeitraum beginnt am 24. September 2013 und endet am 1. Juli 2024. Der VW-Aktionscode lautet 48VS, die KBA-Referenznummer 17016R.

Bei Audi ist der Q3 betroffen. Für ihn nennt das KBA den Zeitraum vom 31. Oktober 2017 bis zum 23. Mai 2024. Die Aktion ist bei Audi unter 48LG und beim KBA unter 17014R registriert.

Die genannten Zeiträume bedeuten nicht, dass jedes Fahrzeug dieser Modelle zurückgerufen wird. Ob ein bestimmtes Auto erfasst ist, kann nur anhand seiner FIN verbindlich geprüft werden. Produktionszeitraum, Erstzulassung oder Modellname allein reichen dafür nicht aus.

So können Halter die Betroffenheit prüfen lassen

  • FIN heraussuchen: Die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer steht in den Fahrzeugpapieren und am Fahrzeug.
  • Hersteller oder Servicebetrieb kontaktieren: Volkswagen oder Audi sowie autorisierte Werkstätten können die FIN prüfen und mitteilen, ob eine Rückrufmaßnahme für das Auto offen ist.
  • Aktionscode angeben: Für VW gilt 48VS (KBA 17016R), für Audi 48LG (KBA 17014R).
  • Weiteres Vorgehen abstimmen: Wird die Rückrufaktion für das Fahrzeug bestätigt, mit dem Hersteller beziehungsweise Servicebetrieb einen Termin vereinbaren.

Die Rückrufdatenbank des KBA ist die offizielle Auskunftsstelle zu Rückrufaktionen. Für die Zuordnung eines bestimmten Fahrzeugs ist die FIN-Abfrage beim Hersteller oder einer autorisierten Werkstatt entscheidend.

Was passiert in der Werkstatt?

Im Rahmen der Abhilfe soll die vorhandene Schraube gegen eine korrosionsbeständigere Version ausgetauscht werden. Die Reparatur im Zuge der Rückrufaktion ist für Halter kostenfrei. Wie lange der Werkstattbesuch dauert, sollten Fahrzeughalter direkt mit ihrem VW- oder Audi-Servicebetrieb klären.

Was sollten Fahrer jetzt beachten?

Wer eines der genannten Modelle fährt, sollte zeitnah anhand der FIN prüfen lassen, ob das Fahrzeug in einer der Rückrufaktionen erfasst ist, und sich an die Hinweise des jeweiligen Herstellers halten. Zeigt sich ein ungewöhnliches Lenkverhalten oder erscheint eine Warnmeldung, sollte das Fahrzeug an einem sicheren Ort angehalten und vor der Weiterfahrt geprüft werden.

Müssen Halter für die Reparatur bezahlen?

Nein. Der Austausch der Schraube im Rahmen der Rückrufaktion ist für Halter kostenfrei. Den Termin und die Durchführung sollten sie mit einem autorisierten VW- oder Audi-Servicebetrieb abstimmen.

Wo steht die FIN?

Die 17-stellige FIN ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und außerdem am Fahrzeug angebracht. Sie sollte nur über offizielle Angebote von Volkswagen oder Audi beziehungsweise direkt bei einem autorisierten Servicebetrieb übermittelt werden.

(cheb)