Kürzung bei der Riester-Rente? Urteil über Klausel in Verträgen gefallen
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Donnerstag, 11. Dezember 2025
Neben den Gerichten beschäftigt sich auch die Politik weiter mit Regelungen für die Riester-Rente.
Wer eine Riester-Rente hat, der wird mit Spannung auf ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe schauen. Die Richter haben dort jetzt über eine umstrittene Regelung in den Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rente entschieden.
Bereits zu Beginn des Jahres 2025 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart das Vorgehen für rechtswidrig erklärt. Jetzt hat der BGH nachgelegt. Mit der Klausel hatte sich die beklagte Allianz Lebensversicherung das Recht vorbehalten, bei schlechter Wirtschaftslage, den sogenannten Rentenfaktor einseitig zu reduzieren – und Betroffenen damit de facto die Bezüge zu kürzen.
Was sagt der Bundesgerichtshof zur Klausel in den Verträgen zur Riester-Rente?
Mit seinem Urteil hat der BGH die Regelung in fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen für unwirksam erklärt. Diese Entscheidung kann jetzt auch für Verträge anderer Anbieter Folgen haben.
Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) könnten nach Angaben der Versicherung von dem nun rechtskräftigen Urteil Rentenverträge betroffen sein, die von Juli 2001 bis einschließlich 2006 abgeschlossen wurden. In danach abgeschlossenen Verträgen sei die beanstandete Regelung demnach aber nicht enthalten. Das Urteil betreffe viele Riester-, Rürup-, Betriebs- und private Rentenverträge großer Anbieter. Laut dem Vorstand vom Bund der Versicherten, Stephen Rehmke, könnten rund eine Million Verträge betroffen sein, die bis Mitte der 2010er-Jahre angeboten und bei denen Rentenkürzungen aufgrund ähnlicher Klauseln vorgenommen wurden. Betroffene sollten ihre Verträge prüfen und rechtliche Beratung einholen.
Verbraucherzentrale geht gegen Versicherungen mit der Klausel zur Riester-Rente vor
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte sich für eine Änderung der Verträge eingesetzt und kritisiert, dass Versicherungsnehmer mit dieser Vorgehensweise der Versicherer bei der Riester-Rente eindeutig benachteiligt werden.
Niels Nauhauser, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärte damals bereits zu dem Beschluss des Oberlandesgerichts in einer Stellungnahme: "Zwar darf der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz die Rente herabsetzen. Allerdings muss er sich dann spiegelbildlich in transparenter Weise dazu verpflichten, die Rente wieder zu erhöhen, wenn die Umstände, die zur Kürzung der Leistung geführt haben, später entfallen".
Diese Verpflichtung zur Erhöhung der Rente, sobald die Umstände, die zur Kürzung führten, entfallen, war aber nicht in den Verträgen vorgesehen. Das Gericht in Stuttgart betonte in seiner Urteilserklärung, dass eine freiwillige Zusage des Versicherers, den Rentenfaktor gegebenenfalls wieder zu erhöhen, nicht ausreichen würde.