Kürzung bei der Riester-Rente? Klausel in Verträgen wird geprüft
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 10. Dezember 2025
Neben den Gerichten beschäftigt sich auch die Politik mit Regelungen für die Riester-Rente.
Wer eine Riester-Rente hat, der wird mit Spannung auf ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe schauen. Die Richter entscheiden dort über eine umstrittene Regelung in den Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rente.
Bereits zu Beginn des Jahres 2025 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart das Vorgehen für rechtswidrig erklärt. Jetzt geht der Rechtsstreit in die nächste Runde. Mit der Klausel hatte sich die beklagte Allianz Lebensversicherung das Recht vorbehalten, bei schlechter Wirtschaftslage, den sogenannten Rentenfaktor einseitig zu reduzieren – und Betroffenen damit de facto die Bezüge zu kürzen.
Verbraucherzentrale geht gegen Versicherungen mit der Klausel zur Riester-Rente vor
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte sich für eine Änderung der Verträge eingesetzt und kritisiert, dass Versicherungsnehmer mit dieser Vorgehensweise der Versicherer bei der Riester-Rente eindeutig benachteiligt werden.
Niels Nauhauser, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärte zu dem Beschluss des Oberlandesgerichts in einer Stellungnahme: "Zwar darf der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz die Rente herabsetzen. Allerdings muss er sich dann spiegelbildlich in transparenter Weise dazu verpflichten, die Rente wieder zu erhöhen, wenn die Umstände, die zur Kürzung der Leistung geführt haben, später entfallen".
Diese Verpflichtung zur Erhöhung der Rente, sobald die Umstände, die zur Kürzung führten, entfallen, war aber nicht in den Verträgen vorgesehen. Das Gericht in Stuttgart betonte in seiner Urteilserklärung, dass eine freiwillige Zusage des Versicherers, den Rentenfaktor gegebenenfalls wieder zu erhöhen, nicht ausreichen würde.
Riester-Rente kürzen: Weitere Versicherung mit ähnlichen Verträgen
Neben der Allianz hatten noch weiterer Versicherer, ähnliche Verträge. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind die Verbraucherzentrale NRW und Finanzwende gemeinsam gegen die unrechtmäßigen Rentenkürzungen bei Zurich-Kunden vorgegangen. Da die Zurich keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, wurde eine Verbandsklage vor dem Oberlandesgericht Köln erhoben.
Zudem haben auch die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) Kundenansprüche aufgrund ähnlicher Klauseln gekappt.