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Mit der Riester-Rente Steuerproblemen bekommen
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Donnerstag, 15. Mai 2025
Die Verbraucherzentrale äußert sich und spricht von "unsachgemäße Kalkulation" und sieht ein weiteres großes Problem.
Wenn es um das Thema der Altersarmut geht, dann kommt immer auch der Blick auf die Angebote zur privaten Altersvorsorge. Lange galt die Riester-Rente als eine sinnvolle Möglichkeit. Doch die Stimmen der Kritiker wurden mit der Zeit immer lauter. Die neue schwarz‑rote Koalition plant daher eine Reform. Die Riester-Rente soll in ein komplett neues Vorsorgeprodukt gewandelt werden.
Wie das Nachrichtenportal von t-online.de berichtet müssen sich Sparer zwischen zwei Modellen entscheiden: Monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung.
Die monatliche Rente:
Das angesparte Kapital wird in eine lebenslange Rente umgewandelt
Der ausgezahlte Betrag wird dabei jedes Jahr mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert
Der große Pluspunkt dabei: Die Steuerlast bleibt durch gleichbleibende Einkommensverhältnisse oft gering
Die Kapitalauszahlung:
Es können bis zu 30 Prozent des Riester-Kapitals auf einmal ausgezahlt werden
Der Rest des Kapitals bleibt als lebenslange monatliche Rente bestehen
Problem bei der Auszahlung: Sie unterliegt im Jahr der Auszahlung der vollen Einkommenssteuer
Riester-Rente und das Steuer-Problem: Eine Beispielrechnung
Die Finanz-Experten des Portals geben dazu ein Rechenbeispiel: Der Sparer ist dabei einzeln veranlagt und lässt sich bei Renteneintritt 30 Prozent des angesparten Kapitals von 30.000 Euro auszahlen. Das sind 10.000 Euro. Die zusätzlich erhaltene gesetzliche Rente beträgt 20.000 Euro im Jahr. Würde die Person jetzt 2025 in Rente gehen, dann sind davon 83,5 Prozent zu versteuern, also 16.700 Euro. Heißt: Das zu versteuerndes Einkommen beträgt also im Jahr 2025 insgesamt 26.700 Euro (10.000 + 16.700 Euro).
Wäre aber nur die gesetzliche Rente zu versteuern, dann läge der Steuersatz bei etwa 5 Prozent – dank des Grundfreibetrags. Die Person könnte somit laut t-online.de rund 12.000 Euro steuerfrei beziehen und müsste nur das darüber hinausgehende Einkommen versteuert wird. An Steuern würden so etwa 840 Euro abgehen.
WICHTIG: Durch die Einmalzahlung bei Riester steigt der durchschnittliche Steuersatz demnach auf 12,7, Prozent an. Die Folge: Es werden zirka 3400 Euro an Steuern fällig. Die zusätzliche Steuer liegt bei der Kapitalauszahlung damit hier bei 2.560 Euro. Mit dem Anstieg des Steuersatzes geht damit gut ein Viertel des ausgezahlten Kapitals von 10.000 Euro verloren geht. UND: Die Experten weisen darauf hin, dass es im selben Kalenderjahr auch zu Rentenzahlungen aus dem verbleibenden Guthaben kommen kann, die das Einkommen und somit die Steuerlast noch etwas ansteigen lassen.
Sparen für die Rente: Kann die Fünftelregelung bei der Steuer helfen?
Die Steuerbelastung bei der einmaligen Kapitalauszahlung lässt sich aber mit der sogenannten Fünftelregelung mindern. Allerdings mit Einschränkungen: Bei einer regulären Teilauszahlung ist es in der Regel nicht möglich.
Damit die Regelung Anwendung findet, heißt es beim Lohnsteuerberatungsverbund, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die Abfindung muss eine Entschädigung sein, also ein Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen
Die Abfindung muss grundsätzlich in einem Kalenderjahr bezahlt werden
Die Abfindung muss in diesem Jahr zu einer Zusammenballung von Einkünften führen
Die Auszahlung muss als außerordentliches Einkommen eingestuft werden (Paragraf 34 Abs. 1 EStG). t-online schreibt dazu, dass dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Riester-Kleinstrenten als Einmalzahlung "abgefunden" werden – wenn also die monatliche Rente geringer als etwa 35 Euro hoch wäre.
Beispielrechnung für Riester-Rente und monatliche Auszahlung
Geht man davon aus, dass der Sparer sich für die monatliche Rentenauszahlung bei Riester entscheidet, dann wird diese nachgelagert versteuert. Dabei wird der Einkommensteuersatz auf die Rentenzahlung angewendet. Bei der Beispielrechnung des Nachrichtenportals bedeutet das: Bei einer lebenslang garantierten Riester-Rente in Höhe von beispielsweise 120 Euro pro Monat ergeben sich 1.440 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird zu ihrer gesetzlichen Rente von 20.000 Euro addiert.
Geht die Person 2025 in Rente, dann müsste sie demnach 83,5 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern - 16.700 Euro. Laut der Rechnung beträgt ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen inklusive Riester-Betrag dann insgesamt 18.140 Euro (1.440 + 16.700 Euro). 6,5 Prozent beträgt in diesem Fall der durchschnittliche Steuersatz. Das entspricht dem Bericht zufolge einer Steuerlast von rund 1.183 Euro – und somit 183 Euro mehr als ohne Riester-Rente.
Experten raten dazu sich bei der Entscheidung Hilfe von einem Steuerberater zu holen. Die Modelle und ihre Anwendung sind mit ihren Auswirkungen immer sehr individuell zu betrachten. Bei der Deutschen Rentenversicherung finden sich auf der Internetseite zudem viele weitere Informationen zur Riester-Auszahlung.
Hinweis zur Steuerproblematik von der Verbraucherzentrale
Einwände bei der Betrachtung der Probleme mit der Riester-Rente hat die Verbraucherzentrale Bayern. Gegenüber inFanken.de wird erklärt, "wenn man die Steuerproblematik als besonders zu beachtende Angelegenheit herausstellt", dann sollte man auch "die Problematik der Lebenserwartungswette bei der Inanspruchnahme der Rentenzahlung ansprechen".
Verbraucherzentrale: "Die Steuerbelastung auf die Einmalauszahlung ist von der Wirkung her um Meilen weit weniger nachteilig als jener Verlust an absoluter Geldsumme, der durch die unsachgemäße Kalkulation der Rentenhöhe seitens der Versicherungsgesellschaften (ohne Ausnahme) dem Kunden oder der Kundin entsteht." Von der Verbraucherzentrale Bayern gibt es dazu ein eigenes Rechnungsmodell:
Wenn die 30.000 Euro zwangsversicherungsverrentet werden ab dem 67. Lebensjahr, dann wird es keinen aktuellen Riester-Versicherungstarif geben, der daraus 120 Euro garantierte Rente generiert. Laut der Verbraucherzentrale Bayern liegt hier der Bericht von t-online.de "illusorisch falsch". Eher sei "der Verrentungsfaktor im Markt bei ca. 25 Euro pro 10.000 Euro Verrentungskapital, das wären bei dem Beispiel dann eher nur 75 Euro".
Verbraucherzentrale: "Aber selbst wenn es 120 Euro Rente gäbe, müsste der Riester-Rentner unter Berücksichtigung einer inflationskompensierenden Verzinsung im Rentenalter von 2,00 Prozent pro Jahr knapp 94 Jahre alt werden (bei 75 Euro Rente sogar sagenhafte 121 Jahre alt), um sich gegenüber oder seinen familiären Erben auch das Guthaben zurückerhalten zu haben, das zu Verrentungsbeginn zur Verfügung stand. Nach statistischer Wahrscheinlichkeit (Lebenserwartung 83 Jahre im Mittel von Mann und Frau) würde bei 120 Euro Rente noch etwa die Hälfte des Kapitals im Pott unvererbbar verbleiben (siehe die angehängte Berechnung mit zinsen-berechnen).
Dieser absolute Geldverlust durch Nichtvererbbarkeit ist deutlich höher als die Steuerschulddifferenz bei der 30%igen Kapitalauszahlung zur Rentenzahlung. Restguthaben bei Tod ist nach den gängigen Todesfallklauseln nach relativ kurzer Zeit (Rentengarantiezeit) nicht mehr vererbbar.
So ordnet Stiftung Warentest die Riester-Rente ein
Das Thema "Riester-Rente" hat bereits Mitte Februar auch die Stiftung Warentest unter die Lupe genommen und eingeordnet. Die Frage, die sich dabei stellt: Lohnt sich jetzt noch ein Riester-Vertrag? Immerhin gilt das ursprüngliche Modell als "gescheitert" und die notwendigen Reformen lassen auf sich warten. Gerade auch nachdem die Ampel-Regierung gescheitert ist.
Negativ ist laut Stiftung Warentest:
unflexible und bürokratische Vorsorgeregeln
oftmals hohe Kosten, vor allem in der Auszahlphase
wenig Kosten-Transparenz
wenige Anbieter und eingeschränkter Wettbewerb
Kunden können die Rendite selten einschätzen
Positiv:
Förderung kann je nach Einkommen oder Familienkonstellation schnell mehrere Hundert oder sogar über 1 000 Euro im Jahr ausmachen kann
Viele Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zur Rente mit Riester
Auch bei den Verbraucherzentralen in Deutschland ist die Riester-Rente immer wieder ein Thema. Hierzu heißt es auf der Internetseite der Organisation: "Die Beschwerden über die Riester-Rente reißen in den Verbraucherzentralen seit Jahren nicht ab. Ein Großteil der Sparbeiträge und Zulagen verschwindet aufgrund der hohen Provisionen, der Abschluss- und Verwaltungskosten."
Immer wieder so wird es erklärt, haben die Verbraucherzentralen rechtswidrige Praktiken aufgedeckt.
Was laut Verbraucherzentrale wichtig ist: Wenn die Politik an einer Rente über den Kapitalmarkt festhalten möchte, dann muss sie dabei die Verbraucherinteressen in den Mittelpunkt stellen. Deshalb setzen sich die Verbraucherzentralen politisch für ein standardisiertes Basisprodukt in der privaten Altersvorsorge ein.
Vorsicht bei der Kündigung der Riester-Rente
Die letzten Zahlen zeigen eine steigende Unbeliebtheit der Riester-Rente. So gegenüber finanztip.de das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bestätigt, dass bis Ende 2023 etwa 4,6 Millionen Verträge gekündigt worden sind.
Ein womöglich vorschnelles Handeln kann den Spareren unter Unständen bis zu 2000 Euro kosten.
Wann lohnt sich der Abschluss der Riester-Rente doch noch?
Laut der Verbraucherorganisation gibt es durchaus Fälle, bei denen ein Abschluss trotz der etwas unüberschaubaren Lage infrage kommt. Und zwar dem Bericht nach immer dann, "wenn der staatliche Beitrag zum Vertrag im Vergleich zu den eigenen Einzahlungen hoch ist".
Besonders trifft das zu bei Vätern und Müttern mit niedrigerem Einkommen und mehreren Kindern der Fall. Dazu heißt es: Sie profitieren besonders von den Zulagen, die der Staat zahlt, wenn Sparende bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Bei Stiftung Warentest lässt sich zudem mit einem Eigenbeitragsrechner einfach herausfinden, wie viel man einzahlen müsste, um die volle Förderung zu erhalten.
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