Urlaubsanspruch bei Kündigung: Diese Rechte hast du als Arbeitnehmer
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 30. Juni 2022
Nach einer Kündigung haben Mitarbeiter oftmals Anspruch auf Resturlaub. Wie berechnet er sich und was passiert, wenn du ihn vor dem Austrittstermin nicht mehr nehmen kannst?
- Urlaubsanspruch bei Kündigung: Der Stichtag ist entscheidend
- Wie viel Urlaub gibt es überhaupt?
- Die 'Pro-rata-temporis-Klausel' stellt Arbeitnehmer schlechter
- So berechnet sich die Höhe der Urlaubsabgeltung
- Resturlaub zum neuen Arbeitgeber mitnehmen - geht das?
Urlaub ist ein kostbares Gut. Doch wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch bei einem Arbeitgeberwechsel aus? Das ist zwar durchaus kompliziert, aber wenn du alles richtig machst, geht nichts verloren. Und die Möglichkeit, Urlaubstage in Geld umzuwandeln, gibt es ebenfalls.
Kündigung: Der Stichtag ist entscheidend
Wie groß bei einer Kündigung der Anspruch auf Resturlaub ist, hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis vor oder nach dem 30. Juni endet. Gibt es zwischen dir und dem Arbeitgeber vertraglich eine Regelung, wie ihr mit dem Resturlaub verfahren wollt, ist die Sache geklärt.
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Ansonsten gilt: Kündigen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bis zum 30. Juni eines Jahres, hat der Beschäftigte nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) für jeden vollen Monat, den er im Unternehmen gearbeitet hat, Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs. Die Zwölftel-Rechnung umfasst den gesetzlichen Mindesturlaub und die im Arbeitsvertrag und Tarifvertrag zusätzlich vereinbarten Urlaubstage. Bruchteile von Urlaubstagen, "die mindestens einen halben Tag ergeben", sind dabei auf volle Tage aufzurunden. Diesen Anspruch musst du bei deinem alten Arbeitgeber geltend machen.
Anders sieht die Sache aus, wenn die Kündigung im 2. Halbjahr, ausgesprochen worden ist. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer der komplette gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub zu. Vorausgesetzt, er oder sie war zum Zeitpunkt der Kündigung bereits sechs Monate im Unternehmen beschäftigt. Wenn nicht, berechnet sich der Urlaubsanspruch wie bei einer Kündigung vor dem 30. Juni. Hast du dann sämtliche Urlaubstage verbraucht, wenn du die neue Stelle antrittst, steht dir für dieses Kalenderjahr auch vom neuen Arbeitgeber kein Urlaub mehr zu. Wenn du dagegen nicht alle Urlaubstage verbraucht hast, kannst du den Anspruch anteilig zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Wie viel Urlaub gibt es überhaupt?
Grundsätzlich regelt das BurlG den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser umfasst 24 Werktage, wobei in Deutschland auch die Samstage mitzählen. Bei einer 5-Tage-Woche (also ohne Samstage) beträgt der gesetzliche Jahresurlaub somit 20 Arbeitstage.
Wenn der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag ein darüber hinausgehender Jahresurlaub vorsieht, kann der Arbeitgeber gesonderte Regelungen festlegen.