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Restschuldversicherungen: Hohe Kosten, wenig Nutzen für Kreditnehmer


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Freitag, 23. Oktober 2026

Restschuldversicherungen verteuern Kredite erheblich und bieten oft nur geringen Schutz. Verbraucherschützer raten vom Abschluss ab.
Restschuldversicherungen sind teuer und bieten oft wenig Schutz für Kreditnehmer. (Symbolbild)


Restschuldversicherungen werden häufig von Banken, Autohäusern oder Elektronikhändlern angeboten, wenn ein Kredit aufgenommen oder eine Ratenzahlung vereinbart wird. Diese Versicherung soll sowohl Kunden als auch Händler absichern, falls die Kreditraten nicht mehr gezahlt werden können – etwa bei Arbeitslosigkeit, längerer Erkrankung oder Todesfall. Besonders für Händler ist diese Absicherung vorteilhaft, da sie ihr Geld in jedem Fall erhalten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin warnt jedoch ausdrücklich vor Restschuldversicherungen. Sie seien zu teuer und böten im Gegenzug nur einen geringen Mehrwert. Die Zahl der Neuverträge ist in den letzten Jahren stark gesunken: Während 2024 noch rund 832.000 Verträge abgeschlossen wurden, waren es ein Jahr später nur noch etwa 300.000 – ein Rückgang von über 60 Prozent.

Funktionsweise einer Restschuldversicherung

Egal ob Banken, Autohäuser oder Elektronikfachmärkte: Wenn Sie einen Kredit benötigen oder eine Zahlung in Raten vereinbaren, bieten die Händler oft zusätzlich eine Restschuldversicherung (RSV) an. Die Versicherung soll gleichermaßen Sie als Kunden und den Händler absichern, falls Sie die Raten nicht zahlen können. Zum Beispiel bei einem Jobverlust, bei langer Krankheit oder Tod (im Versicherungsjargon wird von einer "unverschuldeten Zahlungsunfähigkeit" gesprochen). Vor allem für den Händler ist diese Form der Absicherung von Vorteil: Er bekommt in jedem Fall sein Geld.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin rät von dieser Versicherung ab. Aber warum sagen Verbraucherschützer "Nein" zu diesen Policen? Die Versicherung sei einfach zu teuer und biete dafür nur wenig Schutz, begründen die Verbraucherschützer ihre Ablehnung. Dass die Warnungen wirken, zeigen die Zahlen: Wurden 2024 noch rund 832.000 Neuverträge abgeschlossen, waren es ein Jahr später nur noch rund 300.000 RSV (sowie Lebensversicherungen ohne Überschussbeteiligung), ein Minus von 64,3 Prozent.

Diejenigen, die eine RSV bereits abgeschlossen haben, können diese sofort kündigen. Und durch einen Einschub im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 492a) sind "Koppelgeschäfte" seit Anfang 2025 nicht mehr möglich. Ramona Pop, Chefin der Verbraucherzentrale, sieht darin einen Vorteil für die Kunden: "Dank der Wartefrist können Verbraucherinnen und Verbraucher in Ruhe überlegen, ob sie die RSV wirklich benötigen. Die Menschen können nicht mehr zum Vertragsschluss gedrängt werden, sondern sich die passende Versicherung raussuchen."

Beratungsqualität bei Restschuldversicherungen

Das Verbot im Überblick: Der Versicherungsvertrag darf erst eine Woche, nachdem Sie den Ratenkreditvertrag unterschrieben haben, abgeschlossen werden. Ungültig ist also diejenige Versicherung, die direkt mit dem Kaufvertrag geschlossen wird. So will der Gesetzgeber verhindern, dass Banken, Autohäuser und Märkte Verbraucher, die durch den geglückten Neukauf beflügelt sind (Flow-Effekt), "über den Tisch ziehen".

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Praxis bei 32 Kreditinstituten und in 80 Testkäufen im Einzelhandel beim Abschluss von Restschuldversicherungen untersucht. Der 2022 eingeführte gesetzliche "Provisionsdeckel" (verankert in § 50a Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) von maximal 2,5 Prozent des abgesicherten Darlehens- oder Geldbetrages wird weitgehend eingehalten.

Unzureichend ist weiterhin die Beratungsqualität. Im Abschlussbericht der BaFin heißt es dazu vorsichtig: "Sowohl beim Vertrieb durch Kreditinstitute als auch beim Vertrieb im Einzelhandel verlief die Beratung nicht immer zufriedenstellend, da relevante Punkte nicht angesprochen wurden." Dennoch fühlen sich einige Verbraucher zum Abschluss einer RSV gedrängt, obwohl in den Vertragsunterlagen die "Freiwilligkeit des Abschlusses" dokumentiert ist. Ab dem 20. November 2026 gelten in Deutschland neue Verbraucherkreditregeln, die auch Kleinkredite bis 200 Euro erfassen. Bei erfassten Krediten kann künftig eine Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich sein, was auch bestimmte Ratenkäufe bei PayPal oder Klarna betreffen kann.

Kosten einer Restschuldversicherung im Vergleich

Das vernichtende Urteil über die RSV belegt die Verbraucherzentrale mit einem Beispiel aus ihrer Beratungspraxis. Im Vergleich stehen die Kosten eines Darlehensvertrags mit Versicherung (Variante I) denen eines Vertrags ohne RSV (Variante II) gegenüber. Die Unterschiede bei Zinsen und Kosten sind enorm: Bei der Variante I fallen rund 13.724 Euro über die gesamte Laufzeit an und bei der Variante II sind es dagegen nur 6.588 Euro.

Darlehensvertrag mit RSV:

  • Auszahlungsbetrag: 18.000 Euro
  • Zinsen und Kosten inklusive Versicherungen: 13.724,16 Euro
  • Monatliche Rate (8 Jahre): 330,46 Euro
  • Effektiver Jahreszins tatsächlich: 16,89 Prozent

Darlehensvertrag ohne RSV:

  • Auszahlungsbetrag: 18.000 Euro
  • Zinsen und Kosten ohne Versicherungen: 6.588,33 Euro
  • Monatliche Rate (8 Jahre): 256,13 Euro
  • Effektiver Jahreszins tatsächlich: 8,49 Prozent

Effektivzins als entscheidender Vergleichswert

Das Preisportal Verivox weist in seinen Erläuterungen und Tipps zur RSV darauf hin, dass im Gegensatz zu anderen Versicherungen der Kunde keine monatlichen Beiträge zahlt, sondern einen Einmalbetrag, der auf die Darlehenssumme aufgeschlagen wird. "Die Versicherungsprämie variiert je nach Versicherung und beeinflusst die Kosten des Kredits", schreibt Verivox und begründet so den Vergleich auch bei der RSV.

Entscheidend ist der Effektivzins: Sollte eine Bank einen Kredit vom Abschluss einer RSV abhängig machen, dann muss sie die Kosten in den Effektivzins einkalkulieren. "So entstehen rechnerisch immense Zinshöhen", warnt Verivox. Daher bieten Banken die RSV in der Regel als eine freiwillige Zusatzleistung an.

Die RSV hat viele Ausschlüsse, darauf weisen Verbraucherschützer hin. "Ob die Versicherung überhaupt einspringt, ist fraglich." Unbedingt prüfen sollten Kunden, ob nicht bereits bestehende Versicherungen die Risiken abdecken. Bei Arbeitslosigkeit springt die Arbeitslosenversicherung ein. Und bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) in den ersten sechs Wochen. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld bis zu 72 Wochen (70 Prozent des Bruttogehalts). "Falls Sie Ihre Angehörigen im Todesfall absichern wollen, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Wenn Sie Ihre Arbeitskraft absichern möchten, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung erste Wahl", informieren die Verbraucherverbände und zeigen damit alternative Wege zur RSV auf.

Quellen und weiterführende Informationen zur Restschuldversicherung