Rentner profitieren von genialem KfZ-Steuer-Trick
Autor: Thomas Grotenclos
Deutschland, Freitag, 14. Februar 2025
Auch im Ruhestand gibt es Möglichkeiten, bei der Kfz-Steuer zu sparen. Beruflich aktive Rentner sollten vor allem die steuerlichen Ausnahmeregelungen kennen.
- Wann kann ich als Rentner die Kfz-Steuer absetzen?
- Welche Rolle spielt die berufliche Nutzung des Fahrzeugs?
- Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
Mobilität bedeutet Freiheit. Doch mit der Nutzung eines Autos kommen auch laufende Kosten auf dich zu. Ein zentraler Punkt ist dabei die Kfz-Steuer, die für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug anfällt. Während andere Kosten, beispielsweise die Haftpflichtversicherung, steuerlich geltend gemacht werden können, bleibt die Kfz-Steuer (in der Regel) außen vor. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen, die auch Rentnern dabei helfen können, Steuern zu sparen.
Wann kann ich als Rentner die Kfz-Steuer absetzen?
Die Kfz-Steuer gehört nicht zu den Abgaben, die Rentner steuerlich geltend machen können, denn sie ist mit der Nutzung des Fahrzeugs verbunden. Grundlegend ist die Regelung so, dass die Kfz-Steuer für ein rein privat genutztes Fahrzeug nicht absetzbar ist.
Wenn du jedoch nach dem Renteneintritt weiterhin beruflich aktiv bist, kannst du die Kfz-Steuer möglicherweise geltend machen, insbesondere wenn du als Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger tätig bist. Für die Absetzbarkeit ist jedoch eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung notwendig.
Falls du dein Fahrzeug überwiegend beruflich nutzt, kannst du es als Betriebsvermögen führen. Dann zählt die Kfz-Steuer zu den Betriebsausgaben. Das gilt auch für alle anderen Fahrzeugkosten wie Treibstoff und Wartung. Arbeitest du als Rentner in Teilzeit weiter, kannst du natürlich auch weiterhin die Entfernungspauschale für deinen Arbeitsweg in der Steuererklärung angeben. Diese deckt jedoch nur die Fahrtkosten und nicht die Kfz-Steuer selbst.
Welche Rolle spielt die berufliche Nutzung des Fahrzeugs?
Wer als Rentner beruflich aktiv ist, kann die Kfz-Steuer steuerlich berücksichtigen. Für den Nachweis der Nutzung gibt es zwei Methoden:
- Fahrtenbuch: Darin trägst du jede Fahrt ein und vermerkst, welche beruflich zurückgelegt wurde. Das erfordert einiges an Aufwand, bietet jedoch eine präzise Übersicht.
- 1-Prozent-Regelung: Du kannst dabei pauschal 1 Prozent des Brutto-Listenpreises pro Monat als privaten Nutzungsanteil versteuern.