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Rentner in Deutschland: Ab 2027 deutlich höhere Gesundheitskosten


Autor: Nadine Wüste

Deutschland, Dienstag, 16. Juni 2026

Viele Rentner müssen sich auf höhere Kosten für Medikamente und Zahnersatz einstellen. Die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht die Zuzahlungen ab 2027 deutlich.
Ab 2027 müssen deutsche Rentner aufgrund einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung mit deutlich höheren Zuzahlungen für Medikamente und Zahnersatz rechnen.


Bereits Ende April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Ziel ist es, die Finanzlage der Krankenkassen zu stabilisieren. Für viele Versicherte könnten die geplanten Maßnahmen jedoch mit höheren Eigenkosten verbunden sein.

Besonders betroffen sein könnten Rentnerinnen und Rentner. Nach den bisherigen Plänen sollen unter anderem Medikamente und Zahnersatz teurer werden, weil die Eigenbeteiligung steigt. Damit stellt sich die Frage, welche konkreten Mehrkosten auf Versicherte zukommen könnten.

Reform: Kassen brauchen Geld – Rentner sollen zahlen

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen seit Jahren unter finanziellem Druck. Nach mehreren Beitragserhöhungen sollen nun zusätzliche Einsparungen und höhere Belastungen in einzelnen Bereichen zur Entlastung beitragen. Das geplante Entlastungsvolumen für das Jahr 2027 wird mit 16,3 Milliarden Euro angegeben.

Vorgesehen ist unter anderem eine Anhebung der Zuzahlung für Medikamente. Bislang liegt diese zwischen mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Ab Januar 2027 könnten Patientinnen und Patienten in Apotheken mit Zuzahlungen zwischen 7,50 Euro und 15 Euro rechnen. Das entspräche einer Erhöhung um 50 Prozent.

Von solchen Änderungen könnten insbesondere ältere Menschen betroffen sein, da sie im Durchschnitt häufiger auf Medikamente angewiesen sind, etwa zur Behandlung von Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Schmerzen.

Wichtige Schutzregel greift bei Medikamentenkosten: Die wenigsten kennen sie

Hier greift eine wichtige Schutzregel, die nicht selten nur wenige kennen. Gesetzlich Versicherte müssen pro Jahr höchstens 2 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens für gesetzliche Zuzahlungen aufwenden. Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen liegt die Grenze sogar bei nur einem Prozent. Wer also regelmäßig Medikamente bezahlen muss, sollte die Quittungen sammeln und zeitnah bei der Krankenkasse nach dem Verfahren der Zuzahlungsbefreiung einreichen.

Beim Zahnarzt soll es laut Gesetzentwurf hinsichtlich Zuschüssen Einschnitte geben. Wer kein Bonusheft führte, erhielt bislang 60 Prozent Erstattung bei der Regelversorgung. Mit dem neuen Entwurf sollen nur noch 50 Prozent möglich sein. Wer ein Bonusheft vollständig über zehn Jahre führt, erhält anstatt 75 Prozent Zuschuss nur noch 65 Prozent. Somit steigt der Eigenanteil beispielsweise bei Kronen, Brücken und Prothesen spürbar.  

Auch an die kostenlose Familienmitversicherung will die Regierung ran. Hier gibt es für viele Rentnerinnen und Rentner Entwarnung. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, soll davon nicht betroffen sein. Bei individuellen Versicherungsverhältnissen sollte rechtzeitig die entsprechende Krankenkasse kontaktiert werden, rät unter anderem gegen-hartz.de