Wegen Streit um Rente mit 63: Rentenreform auf "Frühjahr 2027" verschoben
Autor: Christoph Eberle
Deutschland, Dienstag, 13. Oktober 2026
Der anhaltende Streit um die Rente mit 63 brachte den Zeitplan für die Rentenreform durcheinander. Die CSU fordert vom neuen Arbeitsminister nun zügig einen Entwurf.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Frühjahr 2026 die umfassende Umsetzung der Empfehlungen der Rentenkommission angekündigt. Das ambitionierte Vorhaben sah vor, dass die Reform der gesetzlichen Rente noch in diesem Jahr im Bundestag beschlossen wird. Doch dieses Ziel ist nun in weite Ferne gerückt.
Bringt nun ausgerechnet derüberraschende Wechsel im Arbeitsministerium mit dem Rücktritt von Bärbel Bas (SPD) wieder mehr Tempo? Die CSU erwartet jedenfalls vom künftigen Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) eine rasche Umsetzung der Rentenreform-Pläne. Die Forderung: Eine Präsentation eines Gesetzentwurf zum Rentenpaket soll noch im Oktober erfolgen.
„Die Erwartungshaltung der Union ist klar: Die Reformen müssen jetzt rasch umgesetzt werden“, sagte Klaus Holetschek, Fraktionschef der CSU im bayerischen Landtag, am Montag dem „Tagesspiegel“.
Hauptgrund soll der Streit in der Koalition um die Rente mit 63 sein
Wie die Bild-Zeitung berichtet, soll es im Wesentlichen zwei Gründe für die Verzögerung geben: Hauptgrund sei der anhaltende Streit um die Rente mit 63. Zudem heißt es laut dem Bericht aus dem Arbeitsministerium, dass die Umsetzung der Kapitalrente "schwerer als gedacht" sei. Demnach sei immer noch nicht klar, welche Behörde die Aufsicht haben werde.
Rentenreform trifft so gut wie jeden – um diese Punkte geht's
Diese Maßnahmen sollen aus Sicht der Rentenkommission greifen, um die Rente dauerhaft zu sichern:
- Einschränkung der Frührente: Die Möglichkeit, nach mindestens 45 Berufsjahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, soll abgeschafft werden. Auch mit Abschlägen soll ein Renteneintritt vor dem 64. Lebensjahr nicht möglich sein.
- Einführung einer "Kapitalrente": Diese Maßnahme soll dazu beitragen, das Rentenniveau zu stabilisieren. Hierfür würde der Rentenbeitrag, der zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt wird, um bis zu zwei Prozentpunkte angehoben. Dies wäre zusätzlich zu einer bereits erwarteten Erhöhung des Beitragssatzes, der derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns liegt. Prognosen zufolge wird er bis 2028 auf 19,9 Prozent ansteigen.
- Wiedereinführung des "Nachhaltigkeitsfaktors": Laut Vorschlägen der Kommission soll dieser ab 2031 wieder zur Anwendung kommen und die jährliche Rentensteigerung bremsen. Mittelfristig soll die Kapitalrente diesen Effekt ausgleichen. Für Personen, die sich bereits in der Nähe des Rentenalters befinden, ist ein "Übergangsfaktor" vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.
- Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: In den kommenden Jahrzehnten soll es über 67 Jahre hinaus in kleinen Schritten weiter erhöht werden.
- Ausweitung der Beitragszahler: In Zukunft sollen auch Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, Beamte jedoch nicht.
Das wurde bei der Rente in letzter Zeit schon umgesetzt
Die Bundesregierung hat im ersten Jahr ihrer Amtszeit bereits eine Reihe von Rentengesetzen auf den Weg gebracht. Diese sollen die drei Säulen stärken: die gesetzliche Rente, die betriebliche und die private Altersvorsorge.