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Rentenfalle Pflege: Warum pflegende Angehörige oft benachteiligt werden


Autor: Emma Firlus

Deutschland, Mittwoch, 09. Sept. 2026

Viele Menschen pflegen Angehörige und bekommen dafür oft weniger Rente. Neue Zahlen zeigen, warum Rentenpunkte für pflegende Angehörige nur wenige erreichen und viele Betroffene benachteiligt bleiben.
Angehörigenpflege: Warum vielen später Rentenpunkte fehlen.


Wer Angehörige pflegt, übernimmt oft eine große Verantwortung – und zahlt dafür mitunter auch finanziell einen Preis. Eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) zeigt: Vor allem Menschen, die Pflege und Beruf gleichzeitig stemmen, können dadurch geringere Rentenansprüche aufbauen.

Zwar gibt es Rentenpunkte für pflegende Angehörige, doch die Regelung greift nur unter bestimmten Voraussetzungen und erreicht viele Betroffene nicht.

Pflege kann die spätere Rente schmälern

Viele Menschen reduzieren ihre Arbeitszeit oder unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit, wenn sie Angehörige pflegen. Das kann sich unmittelbar auf die spätere Rente auswirken, weil in dieser Zeit weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Um diese Nachteile zumindest teilweise auszugleichen, können pflegende Angehörige unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Rentenpunkte erhalten.

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Die Analyse des DZA basiert auf Daten von Menschen der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1955. Dafür wurden Informationen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) mit Daten der Deutschen Rentenversicherung verknüpft. So konnten die Forscher nachvollziehen, wie viele Rentenpunkte zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr tatsächlich erworben wurden und ob die Pflegetätigkeit rentenrechtlich anerkannt war.

Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede: Wer Angehörige intensiv pflegte, dafür aber keine zusätzlichen Rentenpunkte erhielt, baute insbesondere bei einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung geringere Rentenanwartschaften auf als vergleichbare Personen ohne Pflegeaufgaben. Wurden dagegen Rentenbeiträge über die Pflegeversicherung gezahlt, konnten sich in einzelnen Erwerbsverläufen sogar höhere Rentenansprüche ergeben.

Rentenpunkte gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen

Zusätzliche Rentenpunkte werden nicht automatisch vergeben. Voraussetzung ist unter anderem, dass die pflegende Person mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegt, die oder der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt. Außerdem darf die regelmäßige Erwerbstätigkeit 30 Wochenstunden nicht überschreiten.

Wie stark sich die Pflege später auf die Rente auswirkt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere der Pflegegrad sowie die Art der bezogenen Pflegeleistungen. Je höher der Pflegegrad, desto höher können auch die von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenbeiträge ausfallen.

Nach den Ergebnissen der Untersuchung profitieren jedoch längst nicht alle Pflegenden von diesem Ausgleich. Besonders Menschen, die intensive Pflege mit einer umfangreichen Erwerbstätigkeit verbinden, erfüllen die Voraussetzungen häufig nicht und erhalten deshalb trotz ihrer Pflegeleistung keine zusätzlichen Rentenpunkte.

Ausgleich bleibt nach Einschätzung der Forscher lückenhaft

Die Auswertung zeigt, dass die bestehende Regelung die Folgen familiärer Pflege nur teilweise abfedert. Zusätzliche Rentenanwartschaften fanden die Forscher vor allem bei Personen, die in Teilzeit arbeiteten, bereits eine Früh- oder Erwerbsminderungsrente bezogen oder als Hausfrau beziehungsweise Hausmann tätig waren. Für viele andere blieb ein solcher Ausgleich aus.

"Rentenpunkte für Pflege sind wichtig, aber sie erreichen nicht alle Pflegenden, bei denen Rentennachteile entstehen können. Besonders problematisch ist intensive Pflege, die mit umfangreicher Erwerbsarbeit vereinbart wird, aber nicht zu zusätzlichen Rentenpunkten führt", sagt Studienautorin Dr. Ulrike Ehrlich vom Deutschen Zentrum für Altersfragen.

Kritisch bewertet Ehrlich zudem den Referentenentwurf zur geplanten Pflegereform. Danach soll die Pflegeversicherung künftig nur noch bis zu 70 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Gleichzeitig würden weiterhin viele Erwerbstätige ausgeschlossen bleiben, weil für Menschen mit mehr als 30 Wochenstunden Arbeit keine Rentenpunkte für Pflege vorgesehen sind – selbst dann, wenn sie ihre Arbeitszeit bereits wegen der Pflege reduziert haben.