Eine Besonderheit gilt bei bestimmten Folgerenten: Schließt sich beispielsweise eine Witwenrente unmittelbar an eine bereits vor April 2004 begonnene Rente an, kann der bisherige vorschüssige Zahlungsrhythmus erhalten bleiben.
Rentenauszahlung 2027: Alle Termine für die vorschüssige Rente
Wer seine Rente vorschüssig erhält, bekommt das Geld bereits am Ende des Vormonats. Für das Jahr 2027 ergeben sich laut der Übersicht des Finanzportals finanz.de folgende Auszahlungstermine:
- Januar 2027: 31. Dezember 2026 (Donnerstag)
- Februar 2027: 29. Januar 2027 (Freitag)
- März 2027: 26. Februar 2027 (Freitag)
- April 2027: 31. März 2027 (Mittwoch)
- Mai 2027: 30. April 2027 (Freitag)
- Juni 2027: 31. Mai 2027 (Montag)
- Juli 2027: 30. Juni 2027 (Mittwoch)
- August 2027: 30. Juli 2027 (Freitag)
- September 2027: 31. August 2027 (Dienstag)
- Oktober 2027: 30. September 2027 (Donnerstag)
- November 2027: 29. Oktober 2027 (Freitag)
- Dezember 2027: 30. November 2027 (Dienstag)
Damit erhalten beispielsweise Rentner mit vorschüssiger Zahlung ihre Januar-Rente 2027 bereits am Silvestertag 2026.
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Nachschüssige Rente 2027: Diese Auszahlungstermine gelten
Wer ab April 2004 in Rente gegangen ist, erhält seine monatliche Zahlung grundsätzlich nachschüssig. Die Rente für Januar wird somit erst Ende Januar überwiesen.
Laut finanz.de gelten für 2027 folgende Termine:
- Januar 2027: 29. Januar 2027 (Freitag)
- Februar 2027: 26. Februar 2027 (Freitag)
- März 2027: 31. März 2027 (Mittwoch)
- April 2027: 30. April 2027 (Freitag)
- Mai 2027: 31. Mai 2027 (Montag)
- Juni 2027: 30. Juni 2027 (Mittwoch)
- Juli 2027: 30. Juli 2027 (Freitag)
- August 2027: 31. August 2027 (Dienstag)
- September 2027: 30. September 2027 (Donnerstag)
- Oktober 2027: 29. Oktober 2027 (Freitag)
- November 2027: 30. November 2027 (Dienstag)
- Dezember 2027: 31. Dezember 2027 (Freitag)
Die Termine ergeben sich aus den gesetzlichen Auszahlungsvorschriften und der Lage der Bankarbeitstage im Kalenderjahr 2027.
Besonderheit im März 2027: Warum die Rente niedriger ausfallen könnte
Für gesetzlich krankenversicherte Rentner könnte der März 2027 eine Besonderheit mit sich bringen. Hintergrund sind mögliche Änderungen der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert, werden Änderungen des kassenindividuellen Zusatzbeitrags bei pflichtversicherten Rentnern erst mit einer Verzögerung von zwei Monaten berücksichtigt.
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag beispielsweise zum 1. Januar 2027, wirkt sich dies bei den betroffenen Rentnern erst auf die Rentenzahlung für März aus. Das bedeutet: Die Renten für Januar und Februar werden noch unter Berücksichtigung des bisherigen Zusatzbeitrags berechnet. Erst bei der März-Rente wird der neue Beitrag berücksichtigt.
Ob die Rentenauszahlung dadurch tatsächlich sinkt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang die jeweilige Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht. Eine entsprechende Beitragserhöhung für 2027 steht derzeit noch nicht für alle Krankenkassen fest.
Bereits 2025 und 2026 hatte die Deutsche Rentenversicherung auf diesen zeitversetzten Effekt hingewiesen. Eine geringere Auszahlung bedeutet dabei keine Kürzung der gesetzlichen Bruttorente. Vielmehr steigen die Abzüge für die Krankenversicherung.
Die Besonderheit betrifft nicht alle Rentner gleichermaßen. Für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner gelten andere Regelungen bei der Beitragszahlung.
Wann kommt die Rente für März 2027 aufs Konto?
Auch bei einer möglichen Änderung des Krankenversicherungsbeitrags kommt es auf den Auszahlungsrhythmus an.
Rentner mit vorschüssiger Zahlung erhalten ihre März-Rente bereits am 26. Februar 2027. Wer seine Rente nachschüssig bekommt, erhält die Zahlung für März dagegen erst am 31. März 2027.
Sollte der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse zum Jahreswechsel steigen, wäre die niedrigere Auszahlung bei den betroffenen Pflichtversicherten somit erstmals zu diesen Terminen sichtbar.
Was tun, wenn die Rente nicht pünktlich überwiesen wird?
Grundsätzlich muss die Rentenzahlung am vorgesehenen Auszahlungstag auf dem Konto eingehen. Nach Angaben des Renten-Service der Deutschen Post muss die Gutschrift spätestens bis zum Ende des jeweiligen Auszahlungstages um 23.59 Uhr erfolgen.
Ist das Geld bis dahin nicht eingegangen, sollten Betroffene zunächst ihre Kontobewegungen überprüfen. Bleibt die Zahlung aus, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, sich an den Renten-Service der Deutschen Post zu wenden. Dieser ist für die Auszahlung der gesetzlichen Renten zuständig. Bei einer entsprechenden Anfrage sollten Rentner ihre Postrentennummer bereithalten und angeben, für welchen Monat die Zahlung fehlt.
Fazit: Auch 2027 hängt der Auszahlungstermin der gesetzlichen Rente vom Beginn des Rentenbezugs ab. Während langjährige Rentner ihr Geld teilweise bereits im Vormonat erhalten, müssen spätere Renteneinsteiger grundsätzlich bis zum Monatsende warten. Im März könnten sich zudem mögliche Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen erstmals auf die Höhe der ausgezahlten Rente auswirken.