Renten-Zuschuss von 38 Euro möglich: Verein zahlt für Renten-Patenschaft
Autor: Alexander Böhm
Deutschland, Donnerstag, 11. Juni 2026
Viele Rentner mit kleiner Rente können eine monatliche Unterstützung von 38 Euro erhalten. Der private Zuschuss wird vom Verein Ein Herz für Rentner e.V. vergeben und funktioniert anders als staatliche Hilfen.
Ein monatlicher Zuschuss von 38 Euro für Rentnerinnen und Rentner ist keine staatliche Leistung, sondern eine Unterstützung im Rahmen einer privaten Patenschaft des Vereins "Ein Herz für Rentner". Das Angebot richtet sich an Seniorinnen und Senioren mit niedriger Rente. Daher unterscheiden sich Antragstellung, Prüfung und Auszahlung von den Verfahren gesetzlicher Sozialleistungen.
38 Euro mehr im Monat: Woher kommt das Geld?
Bei dem Zuschuss von 38 Euro pro Monat handelt es sich weder um eine Erhöhung der gesetzlichen Rente noch um eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Nach Angaben von "Ein Herz für Rentner e.V." wird der Betrag im Rahmen einer Patenschaft gewährt. Der Antrag ist direkt an den Verein zu richten und nicht an eine staatliche Stelle.
Dabei ist zu beachten, dass aus einer solchen Patenschaft kein automatischer Rechtsanspruch entsteht. Im Unterschied zu staatlichen Leistungen wie der Grundsicherung im Alter, dem Wohngeld oder Zuschüssen zur Krankenversicherung erfolgt die Entscheidung nach den Kriterien des Vereins. Ob eine Unterstützung bewilligt wird, hängt somit von der Prüfung des Antrags sowie von den verfügbaren Spendengeldern ab.
Für Betroffene kann dieser Betrag dennoch eine finanzielle Entlastung im Alltag darstellen. Auf ein Jahr gerechnet ergibt ein monatlicher Zuschuss von 38 Euro bis zu 456 Euro, sofern die Zahlung dauerhaft erfolgt. Gleichwohl sollte diese Unterstützung nicht mit einer staatlichen Rentenleistung gleichgesetzt werden, da sie auf freiwilliger Basis vergeben wird.
Wer kann den Rentenzuschuss beantragen?
Nach Angaben von "Ein Herz für Rentner" richtet sich die Hilfe an Senioren ab 66 Jahren, die in Deutschland leben. Außerdem musst du eine deutsche Alters- oder Witwenrente beziehen. Als Richtwert nennt der Verein eine monatliche Rente zwischen 500 und 1300 Euro.
Eine Sonderregel gilt für Frauen ab 70 Jahren, die mindestens zwei Kinder großgezogen haben. Für sie gilt die genannte Mindestrente von 500 Euro laut Verein nicht. Damit berücksichtigt der Verein auch Lebensläufe, in denen Familienarbeit die spätere Rentenhöhe beeinflusst hat.
Der Antrag hängt aber nicht nur von der Rentenhöhe ab. Der Verein verlangt zudem, dass du Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bekommst oder zumindest beantragt hast. Wenn du deinen Anspruch prüfen lassen möchtest, solltest du zunächst klären, ob dir solche staatlichen Leistungen zustehen.