Mehr Geld für die Rente - so bekommen Senioren extra Zuschüsse
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Samstag, 23. August 2025
Staatliche Zuschüsse und Rabatte können ihnen finanziell helfen, doch einige Möglichkeiten bleiben oft ungenutzt.
Armut in der Rente ist leider keine Seltenheit mehr in Deutschland. Für viele Senioren ist das Geld im Ruhestand knapp. Der letzte letzten Rentenatlas von 2024 zeigt ernüchternde Zahlen. Die gesetzliche Durchschnittsrente 2023 lag bei 1102 Euro. Nach Abzug der Steuern wird es noch weniger. Durchschnittliche Rentenbeiträge laut Deutscher Rentenversicherung (DRV):
- Regelaltersrente 770,20 Euro
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte 1574,27 Euro
- Altersrente für langjährig Versicherte 1259,78 Euro
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen 1343,21 Euro
Helfen können den Rentner staatliche Zuschüsse und Rabatte. Damit bekommen die Senioren etwas extra Geld.
Welche Zuschüsse zur Rente sind möglich?
Eine oft übersehene Möglichkeit sich vom Staat etwas Geld zu holen, ist die Krankenversicherung. Laut der DRV können Rentner "von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten, wenn sie privat oder freiwillig krankenversichert sind".
Die Rentenversicherung erklärt dazu: "Die Höhe für freiwillig Versicherte hängt von der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ab."
Der allgemeine Beitragssatz beträgt demnach aktuell 14,6 Prozent. Er wird für die Berechnung des Zuschusses um die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Dann wird das Ergebnis halbiert und ergibt dann die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss. WICHTIG: Senioren müssen diesen Zuschuss beantragen. Das geht zusammen mit dem Rentenantrag. Keinen Antrag stellen müssen der DRV zufolge Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind: Sie erhalten von der Rentenversicherung automatisch den halben Krankenversicherungsbeitrag.
Beim Portal rentenbescheid24.de heißt es dazu: Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung. Wer die Fristen verpasst kann keinen rückwirkenden Antrag, wie bei der Witwenrente von bis zu 12 Kalendermonaten stellen.
Was steckt hinter dem Lastenzuschuss zur Rente?
Ebenfalls etwas unbekannter ist der sogenannte Lastenzuschuss. Laut dem Beratungs-Portal gilt dieser, dem Wohngeld ähnliche Zuschuss, für Rentner, "die als Eigentümer, im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung leben. Dieser deckt demnach Zins-, Tilgungs- und Betriebskosten beim selbst genutztem Eigentum anteilig ab.