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Rente zu niedrig? So funktioniert die Grundsicherung und das wird angerechnet


Autor: Klaus Heimann, Dominik Jahn, Nadine Wüste

Deutschland, Dienstag, 26. Mai 2026

Rente reicht nicht zum Leben? Grundsicherung im Alter kann helfen – aber nur, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Nie gearbeitet? Grundsicherung im Alter kann helfen – aber nur, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.


Wer nie gearbeitet hat, bekommt oft keine oder nur eine sehr kleine Rente. Das heißt aber nicht, dass Betroffene automatisch ohne Unterstützung bleiben. In solchen Fällen kann die Grundsicherung helfen: Sie soll das Existenzminimum sichern, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen – inklusive Unterstützung für den Lebensunterhalt und ggf. die Wohnkosten.

Nie gearbeitet? Wer einen Anspruch auf Grundsicherung hat - und wer komplett leer ausgeht

Eine allgemeine Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Es gibt nur eine Alternative – die Grundsicherung.  Grundsätzlich gilt für die Rente: Die Höhe richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben, also danach, wie lange und wie viel man in die Kasse eingezahlt hat. Wichtig: Die DRV hat darauf hingewiesen, dass es den vollen Anspruch nur gibt, wenn man alle entscheidenden Dokumente aufgehoben hat

UND: Leistungen aus der Rentenversicherung kann man nur beanspruchen, wenn man vorher mindestens fünf Jahre eingezahlt hat. Die fünf Jahre sind also der Schlüssel für Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV). In diesem Zusammenhang sprechen die Sozialexperten von einer "beitragsbasierten Absicherung".  

Eigentlich ist der Erwerb eines Rentenanspruchs problemlos. Arbeitnehmende zahlen mit dem Erhalt ihres Gehalts einen Beitrag zur DRV, der Arbeitgeber zahlt in gleicher Höhe. Du bist also pflichtversichert. Aber: Selbstständige, Freiberufliche und Arbeitslose, also Menschen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen diesen Beitrag nicht unbedingt. Sie können sich aber freiwillig bei der DRV versichern. Wer keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann die Grundsicherung (Sozialhilfe) beantragen. 

Grundsicherung: Wie hoch fällt diese aus?

Die Grundsicherung, die beim Sozialamt des jeweiligen Wohnbezirks zu beantragen ist, kann nur beanspruchen, wer keine anderen Reserven hat, beispielsweise kein eigenes Vermögen (Geld, Wertpapiere und Immobilien). Aktuell haben ein Anrecht auf Grundsicherung nur bedürftige Menschen, die keine reguläre Altersrente beziehen oder ihren Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen damit nicht decken können.

Die Grundsicherung kann man ebenfalls bei voller Erwerbsminderung und entsprechend kleiner Rente beantragen.

Nach Angaben der DRV sollte man ab einem Einkommen unter 1062 Euro im Monat prüfen lassen, ob man Anspruch auf Grundsicherung hat. Wichtig: Auch das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners wird dabei mit einbezogen. Wer Anrecht auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, ist in SGB XII geregelt.

Worum geht es bei der Grundsicherung?

Etwas mehr als die Hälfte der Menschen, die Grundsicherung empfangen, sind Rentner. Bei ihnen reicht die Altersrente schlicht nicht zum Leben. Die Grundsicherung wird 12 Monate lang ausgezahlt, danach bedarf es eines neuen Antrags. Pflegegeld (ambulant oder stationär) ist eine zweckgebundene Leistung, die nicht dem Lebensunterhalt zuzurechnen ist. Aus diesem Grund wird sie auch nicht als Einkommen auf staatliche Leistungen auf die Grundsicherung.

Wer Grundsicherung erhält, soll damit die monatlichen Lebenshaltungskosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie und persönliche Bedürfnisse abdecken. Hinzu kommen Miete und Heizung. Ebenso werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen.

Den Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 17 Prozent vom Regelsatz können Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte und bestimmte Gruppen unter den Rentnern beantragen. Einmalige Leistungen für besondere Situationen gibt es beispielsweise für die Erstausstattung einer Wohnung (Herd, Kühlschrank und Waschmaschine). Außerdem können Grundsicherungs-Empfänger das Bildungspaket für Minderjährige beantragen.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Alleinstehende Erwachsene bekommen derzeit etwa 560 Euro monatlich. Bei Ehepaaren und Paare, die eheähnlich leben, liegt die Grundsicherung für den Lebensunterhalt bei etwa 500 Euro pro Person im Monat. Hinzukommen Leistungen für Kinder; diese Leistungen sind je nach Alter des oder der Kinder gestaffelt.

Die Grundsicherung fällt alles andere als üppig aus. Entsprechend laut ist die Kritik der Sozialverbände. Wofür gibt es die Grundsicherung? Die Deutsche Rentenversicherung nennt folgende Punkte:

  • Ihren notwendigen Lebensunterhalt,
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
  • Vorsorgebeiträge,
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und
  • Hilfe in Sonderfällen