Weniger Rente, gleiche Arbeit: Der Rentenschock für 2026
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Donnerstag, 18. Sept. 2025
Die neue Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung sorgt für Rentenschock. Experten warnen vor massiven Veränderungen bei den Entgeltpunkten und finanziellen Folgen.
Weniger Rente bei gleicher Arbeit. Mit der neuen Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 9. September 2025 kommt für Millionen Arbeitnehmer im Jahr 2026 ein echter Rentenschock.
Laut BMAS werden mit der Verordnung die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 nach gesetzlichen Regelungen neu bestimmt. Heißt: "Danach muss die Bundesregierung jedes Jahr die Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr fortschreiben". Mit massiven Folgen für zukünftige Renten.
Was bedeutet das alles für die Rente?
Wie das Beratungsportal rentenbescheid24 schreibt, macht diese Veränderung den Rentenpunkt im Jahr 2026 so teuer wie noch nie zuvor. Dazu heißt es: "Ab dem 1. Januar 2026 muss man 51.944 Euro im Jahr, also 4.328 Euro brutto im Monat, verdienen, nur um einen einzigen Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen".
Schaut man auf vergangene Daten, dann lag der Wert im Jahr 2024 noch bei 47.085 Euro. In nur zwei Jahren bedeutet das einen Anstieg von 10,32 Prozent. Die Experten des Portals schreiben dazu: "Das ist kein kleines Detail, das ist ein echter Rentenschock: Denn die wenigsten Arbeitnehmer können in zwei Jahren mehr als 10 Prozent Lohnsteigerung aushandeln." Und: Der Rentenwert selbst stieg im Juli 2025 nur um 3,74 Prozent.
Millionen Arbeitnehmer bekommen damit in Zukunft weniger Rente für die gleiche Arbeit.
Welche Daten entscheiden bei der Berechnung über die zukünftige Rente?
Die vorliegenden Zahlen zeigen dem Ministerium zufolge, dass "die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) bundesweit 5,16 Prozent beträgt.
Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen demnach alle Rechengrößen vergleichsweise stark. Die entscheidenden Rechengrößen: