Rente ab Februar gekürzt? Mit dieser Regelung gibt es weniger Geld
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Dienstag, 27. Januar 2026
Die Deutsche Rentenversicherung gibt Hinweise zum Umgang mit der neuen Situation. Rentner haben durchaus Möglichkeiten zu reagieren.
Erst Ende 2025 mussten sich einige Senioren mit einer neuen Regelung beschäftigen, die für veränderte finanzielle Voraussetzungen sorgte. Einige Experten sprachen dabei durchaus von einer "versteckten Kürzung der Rente". Ab Februar kommt tatsächlich spürbar weniger Geld auf das Konto zahlreicher Rentner.
Eine Kürzung ist es aber nicht. Vielmehr sind es mehr Abgaben. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist zum 1. Januar 2026 gestiegen. Durchschnittlich auf 2,9 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schreibt dazu: "Für Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, wirken sich Änderungen des Zusatzbeitrages jedoch erst zwei Monate später aus."
Weniger Rente ab Februar oder März - warum?
Mit dieser Verzögerung, werden die gestiegenen Abgaben erst im Februar auf dem Konto zu sehen sein. Hier muss dann noch zwischen der nachschüssigen und vorschüssigen Rente unterschieden werden. Wie die DRV auf Nachfrage von inFranken.de bestätigt: "Je nachdem, ob die Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird, sind diese Auswirkungen bereits Ende Februar statt Ende März für die Rentnerinnen und Rentner erkennbar."
Die vorschüssige kommt für den März bereits am 27. Februar 2026 und die nachschüssige Rente für Februar wird ebenfalls am 27. Februar 2026 überwiesen. (Alle Termine für alle Auszahlungsarten gibt es in einem Überblick-Artikel)
Eine Information im Vorfeld wird es durch die DRV in der Regel nicht geben. Rentner können erst über ihre Kontoauszüge oder beim Online-Banking sehen, wie viel weniger sie an Rente überwiesen bekommen. Für die Rente für die Monate Januar und Februar werden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Als Grund für das Vorgehen nennt die Deutsche Rentenversicherung die gesetzlichen Vorgaben, die bei Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten.
Neuerungen: So werden Senioren informiert
Ob man von dem höheren Zusatzbeitrag betroffen ist, erfährt man mit dem Kontoauszug der jeweiligen Bank. WICHTIG: "Nur in Ausnahmefällen versendet die Rentenversicherung schriftliche Bescheide":
- Bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen
- In Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind
- Wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt