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Rente versteuern: Tabelle zeigt, welche Jahrgänge besonders hart getroffen sind


Autor: Dominik Jahn

Deutschland, Montag, 18. November 2024

Der aktuelle Streit um Rentenreformen lässt viele Fragen offen, während neue Steuerregeln für Senioren an Bedeutung gewinnen. Experten diskutieren über drohende steigende Beiträge und die Auswirkungen der Steuerzuschüsse auf die Rentenlandschaft.
Steigende Steuern auf Renten bis 2058: Jahrgänge ab 1991 müssen mit vollständiger Besteuerung rechnen.


Mit dem Platzen der Ampel-Koalition schweben auch über den geplanten Rentenreformen viele Fragezeichen. Zwar versucht Noch-Kanzler Olaf Scholz (SPD) vom Rentenpaket 2 zu retten, was noch zu retten ist. Doch könnte alles ganz anders kommen - unter anderem schwebt CDU-Chef Friedrich Merz die sogenannte Aktiv-Rente vor.  

Klar ist aber schon jetzt, in wenigen Jahren müssen einige Senioren ihre Rente voll versteuern. Doch welche Jahrgänge sind davon besonders betroffen und wann?

Rente voll versteuern: Dieser Jahrgang ist betroffen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt, dass bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, bereits 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen ausgewiesen werden. 

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UND: Wer im Jahr 2058 in den Ruhestand geht, der muss seine Rente dann voll versteuern. Würde es bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren bleibt, wäre der Jahrgang 1991 betroffen.

Bei 80 Prozent Steuern auf die Rente liegen Senioren, die im Jahr 2020 ihren Ruhestand beginnen. Laut DRV-Angaben sind es 2021 dann 81 Prozent und 2022 82 Prozent. Danach, so heißt es, erhöhen sich die Abgaben nur noch um einen halben Prozentpunkt. 

Rente und Steuern: Rentenfreibetrag als feste Summe

Die Rentenversicherung weist aber auch daraufhin, dass für die, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, das Finanzamt einen Rentenfreibetrag errechnet. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.

Zum Rentenfreibetrag schreibt die DRV: Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

WichtigDurch Rentenerhöhungen und andere Veränderungen kann es sein, dass man zu Beginn der Rente noch keine Steuern zahlen muss, dies kann sich im Laufe des Ruhestandes aber ändern.

Wer bereits Steuern zahlen muss, hat allerdings einige Möglichkeiten auch in der Rente mit bestimmten Angaben Steuern zu sparen. Das Thema Rente und Steuern ist neben dem Rentenpaket 2 ein weiteres großes Streitthema bei den Experten. Zuletzt wurde über drohende steigende Beiträge durch fehlende Steuerzuschüsse durch den Staat diskutiert.

Entwicklung des Rentenfreibetrags ab 2024

Doch wie sieht die Entwicklung des Rentenfreibetrags in Verbindung mit dem Besteuerungsanteil in den kommenden Jahren aus?

Laut dem Vermögenszentrum Deutschland steigt zwar der Besteuerungsanteil, aber der Freibetrag sinkt im gleichen Maße dazu: 

  • 2024: 83 Prozent Besteuerungsanteil/17 Prozent Rentenfreibetrag
  • 2025: 83,5 Prozent Besteuerungsanteil/16,5 Prozent Rentenfreibetrag
  • 2026: 84,0 Prozent Besteuerungsanteil/16,0 Prozent Rentenfreibetrag
  • 2027: 84,5 Prozent Besteuerungsanteil/15,5 Prozent Rentenfreibetrag
  • 2028:85,0 Prozent Besteuerungsanteil/15,0 Prozent Rentenfreibetrag
  • 2029: 85,5 Prozent Besteuerungsanteil/14,5 Prozent Rentenfreibetrag
  • 2030: 86,0 Prozent Besteuerungsanteil/14,0 Prozent Rentenfreibetrag
  • 2040: 91,0 Prozent Besteuerungsanteil/9,0 Prozent Rentenfreibetrag
  • 2050: 96,0 Prozent Besteuerungsanteil/4,0 Prozent Rentenfreibetrag
  • 2058: 100 Prozent Besteuerungsanteil/0,0 Prozent Rentenfreibetrag

Steuern auf die Rente: Was das Finanzamt berechnet

Beim Thema Rente und Steuern ist es wichtig zu wissen, dass Renten grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig sind. 

Die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" wurde im Jahr 2005 eingeführt. Dabei geht es darum, dass, alles, was man für die Altersvorsorge aufwendet, zunehmend steuerfrei wird. Allerdings werden später die Renteneinkünfte besteuert.

Laut der Deutschen Rentenversicherung berechnet das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mithilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist demnach der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente. Das Finanzamt, so heißt es bei der DRV, erhält alle relevanten Daten automatisch durch die Rentenversicherung. 

Steuerpflichtiger Anteil der Renten im Jahr 2022 - bereits 241 Milliarden Euro

Wie die aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung ausweisen, gibt es aktuell 21 Millionen Rentner in Deutschland. Die Renteneinkünfte wurden im Jahr 2024 um 4,57 Prozent angepasst und das erstmals in den neuen und alten Bundesländern gleichermaßen.

Im Jahr 2022 haben die Rentner laut Statistische Bundesamt Leistungen in Höhe von 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Davon waren bereits damals 241 Milliarden Euro steuerpflichtige Einnahmen.

Der durchschnittliche Besteuerungsanteil ist damit seit 2015 von 55,3 Prozent auf 66,4 Prozent gestiegen. 

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