Rente versteuern: Tabelle zeigt, welche Jahrgänge besonders hart getroffen sind
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Montag, 18. November 2024
Der aktuelle Streit um Rentenreformen lässt viele Fragen offen, während neue Steuerregeln für Senioren an Bedeutung gewinnen. Experten diskutieren über drohende steigende Beiträge und die Auswirkungen der Steuerzuschüsse auf die Rentenlandschaft.
Mit dem Platzen der Ampel-Koalition schweben auch über den geplanten Rentenreformen viele Fragezeichen. Zwar versucht Noch-Kanzler Olaf Scholz (SPD) vom Rentenpaket 2 zu retten, was noch zu retten ist. Doch könnte alles ganz anders kommen - unter anderem schwebt CDU-Chef Friedrich Merz die sogenannte Aktiv-Rente vor.
Klar ist aber schon jetzt, in wenigen Jahren müssen einige Senioren ihre Rente voll versteuern. Doch welche Jahrgänge sind davon besonders betroffen und wann?
Rente voll versteuern: Dieser Jahrgang ist betroffen
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt, dass bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, bereits 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen ausgewiesen werden.
UND: Wer im Jahr 2058 in den Ruhestand geht, der muss seine Rente dann voll versteuern. Würde es bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren bleibt, wäre der Jahrgang 1991 betroffen.
Bei 80 Prozent Steuern auf die Rente liegen Senioren, die im Jahr 2020 ihren Ruhestand beginnen. Laut DRV-Angaben sind es 2021 dann 81 Prozent und 2022 82 Prozent. Danach, so heißt es, erhöhen sich die Abgaben nur noch um einen halben Prozentpunkt.
Rente und Steuern: Rentenfreibetrag als feste Summe
Die Rentenversicherung weist aber auch daraufhin, dass für die, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, das Finanzamt einen Rentenfreibetrag errechnet. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Zum Rentenfreibetrag schreibt die DRV: Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.