Rentenversicherung: Keine Angst vor Rentenstopp ohne Nachweis
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Dienstag, 09. Sept. 2025
Falschmeldungen zur Rente verunsichern viele Menschen. Die Deutsche Rentenversicherung gibt einen Überblick, was wirklich gilt und was nicht.
Rund um die Rente und die vielen Veränderungen im Jahr 2025 kommt es auch immer wieder zu Falschmeldungen. Zuletzt hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) über einen Renteneintritt für Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland aufgeklärt. Jetzt gibt es wieder einen Faktencheck.
Gibt es keine Rente mehr, wenn der Lebensnachweis fehlt? In den sozialen Medien macht gerade diese Meldung die Runde. Demnach würde es seit August eine neue Regelung geben.
Fakten-Check durch Rentenversicherung: Das stimmt
Bei der Rentenversicherung heißt es dazu im Faktencheck: "Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen!" Es handelt sich um eine Falschmeldung.
Was passiert bei einem Todesfall wirklich? Jeden Monat, so wird es erklärt, zahlt die Rentenversicherung rund 26 Millionen Renten aus – "automatisch, weltweit und zuverlässig".
Für einen reibungslosen Ablauf bräuchte es demnach verschiedene Informationen, wie zum Beispiel den Wohnort, die Kontoverbindung oder auch, ob die berechtigte Person noch lebt. DRV: "Letzteres erfährt die Deutsche Rentenversicherung in der Regel automatisch über die Meldebehörden. So wird im Todesfall sichergestellt, dass keine Rente überzahlt wird."
Für die Rente: Lebensnachweis, wenn man im Ausland lebt
Eine Ausnahme besteht lediglich für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Hier müssten die rentenberechtigten Personen grundsätzlich einmal jährlich einen sogenannten Lebensnachweis erbringen. Die Zahlen und Daten dazu laut der Deutschen Rentenversicherung:
- Die DRV zahlt rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland.
- Bei rund 1,2 Millionen dieser Rentenzahlungen wird der Lebensnachweis bereits wie in Deutschland automatisch über einen Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden erbracht.
- Das gilt zum Beispiel für Länder wie Australien, Italien, Spanien und Österreich.