Offene Rechnung für die Rente: Was der Staat eigentlich noch zahlen müsste
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 30. Juli 2025
Die Diskussionen um finanzielle Unterstützung werden immer lauter, da Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung Druck auf die Regierung ausüben.
Die Forderungen nach mehr Unterstützung werden immer lauter. Und sie kommen aus verschiedenen Richtungen. Die Krankenkassen haben zuletzt zum wiederholten Male dem Staat massive Vorwürfe gemacht, da dieser seinen Aufgaben nicht nachkommen würde. Konkret geht es darum, dass die Kassen auf den Kosten für die Beiträge für die Versorgung von Bürgergeld-Empfängern sitzenbleiben.
Es geht um zehn Milliarden Euro. Und auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kämpft mit Versäumnissen der Regierung. Bereits Ende 2024 hatte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt, dass es schon 2027 dazu kommen könnte, dass die Rentenversicherung im Herbst vorübergehend nicht in der Lage sein könnte , aus eigenen Mitteln die Renten zu zahlen.
Wenn es am Mittwoch, 30. Juli 2025, für die Bundesregierung um den Haushalt 2026 geht, dann wird sich erneut ein Milliarden-Loch zeigen. Der mit Abstand größte Einzelposten im gesamten Haushalt ist laut aktueller Meldungen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) der erneut steigende Bundeszuschuss an die Rentenversicherung mit rund 127,8 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2029 steigen die Bundesleistungen laut Kabinettsvorlage auf insgesamt rund 154,1 Milliarden Euro an
Kostendruck bei der Deutschen Rentenversicherung
Trotz der Zuschüsse heißt es auch für die DRV in Richtung Bundesregierung: Zahlen, bitte! DENN: Die Rentenversicherung bleibt auf den Kosten für sogenannte "Nicht beitragsgedeckten Leistungen" sitzen.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Ausgaben, die eigentlich als gesamtgesellschaftliche Aufgaben verstanden werden und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollten. Dazu gehören unter anderem die Mütterrente I und II, die Rente mit 63, Ausgleichsrenten für Rentenansprüche aus der ehemaligen DDR oder auch die Grundrente.
Zwar zahlt der Staat einen Zuschuss, die Gelder decken aber nicht die Gesamtkosten der DRV ab, wie es auch im offiziellen Schreiben "Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023" zu lesen ist:
- Kosten für die Leistungen im Jahr 2023: 124,1 Milliarden Euro.
- Zahlungen von Staat: 84,3 Milliarden Euro.
- Differenz: Es fehlen 39,8 Milliarden Euro – dafür muss der Beitragszahler, also Versicherte und ihre Arbeitgeber aufkommen.