Druckartikel: Offene Rechnung für die Rente: Was der Staat eigentlich noch zahlen müsste

Offene Rechnung für die Rente: Was der Staat eigentlich noch zahlen müsste


Autor: Dominik Jahn

Deutschland, Mittwoch, 30. Juli 2025

Die Diskussionen um finanzielle Unterstützung werden immer lauter, da Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung Druck auf die Regierung ausüben.
Der Staat zahlt nicht genug in die Renten- und Krankenkassen ein, wodurch große Finanzierungslücken entstehen, insbesondere bei den nicht beitragsgedeckten Leistungen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2023.


Die Forderungen nach mehr Unterstützung werden immer lauter. Und sie kommen aus verschiedenen Richtungen. Die Krankenkassen haben zuletzt zum wiederholten Male dem Staat massive Vorwürfe gemacht, da dieser seinen Aufgaben nicht nachkommen würde. Konkret geht es darum, dass die Kassen auf den Kosten für die Beiträge für die Versorgung von Bürgergeld-Empfängern sitzenbleiben.

Es geht um zehn Milliarden Euro. Und auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kämpft mit Versäumnissen der Regierung. Bereits Ende 2024 hatte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt, dass es schon 2027 dazu kommen könnte, dass die Rentenversicherung im Herbst vorübergehend nicht in der Lage sein könnte , aus eigenen Mitteln die Renten zu zahlen.

Wenn es am Mittwoch, 30. Juli 2025, für die Bundesregierung um den Haushalt 2026 geht, dann wird sich erneut ein Milliarden-Loch zeigen. Der mit Abstand größte Einzelposten im gesamten Haushalt ist laut aktueller Meldungen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) der erneut steigende Bundeszuschuss an die Rentenversicherung mit rund 127,8 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2029 steigen die Bundesleistungen laut Kabinettsvorlage auf insgesamt rund 154,1 Milliarden Euro an

Kostendruck bei der Deutschen Rentenversicherung

Trotz der Zuschüsse heißt es auch für die DRV in Richtung Bundesregierung: Zahlen, bitte! DENN: Die Rentenversicherung bleibt auf den Kosten für sogenannte "Nicht beitragsgedeckten Leistungen" sitzen. 

Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Ausgaben, die eigentlich als gesamtgesellschaftliche Aufgaben verstanden werden und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollten. Dazu gehören unter anderem die Mütterrente I und II, die Rente mit 63, Ausgleichsrenten für Rentenansprüche aus der ehemaligen DDR oder auch die Grundrente.

Traumjob finden leicht gemacht: entdecke jobs.inFranken.de!

 

Zwar zahlt der Staat einen Zuschuss, die Gelder decken aber nicht die Gesamtkosten der DRV ab, wie es auch im offiziellen Schreiben "Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023" zu lesen ist:

  • Kosten für die Leistungen im Jahr 2023: 124,1 Milliarden Euro.
  • Zahlungen von Staat: 84,3 Milliarden Euro.
  • Differenz: Es fehlen 39,8 Milliarden Euro – dafür muss der Beitragszahler, also Versicherte und ihre Arbeitgeber aufkommen.

Staat definiert mögliche Zuschüsse für die DRV nicht genau

Mit der Forderung nach entsprechender Abdeckung der Leistungen durch den Staat hat die DRV ein ganz wesentliches Problem. Es ist alles nicht ganz so genau definiert.

In einer Antwort des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) an den MDR aus dem vergangenen Jahr heißt es dazu: "Diese nicht beitragsgedeckten Leistungen lassen sich nicht exakt beziffern, denn es existiert in Wissenschaft und Praxis keine eindeutige und konsensfähige Abgrenzung dieser Leistungen. Damit lässt sich auch deren Volumen nicht eindeutig bestimmen."

Gegenüber dem Sender äußerte der Rentenexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Johannes Geyer dazu die Vermutung, dass der Staat bei dem Thema nicht konkreter wird und sich damit bewusst Freiheiten bewahrt, um dann "mit diesem Geld etwas zu machen, was er braucht." Geyer: "Es wäre vermutlich sinnvoll, das transparent zu machen und zu sagen: Welche Leistungen der Rentenversicherung finanzieren wir eigentlich über Steuermittel – dann könnte man auch über die Sinnhaftigkeit dieser Finanzierung und der Leistung sprechen – und welche werden über Beiträge finanziert."

Rentenversicherung: Kürzungen und neue Kosten

Ein weiteres Problem: Die Zuschüsse durch den Staat wurden in den vergangen Jahren auch immer wieder gekürzt. Durch die angespannte Haushaltslage wurden für die Jahre 2022 bis 2025 pro Jahr 500 Millionen Euro gestrichen. 

Bei der Deutschen Rentenversicherung hieß es dazu im Dezember 2024 in einer Stellungnahme durch Alexander Gunkel: "Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor hoch. Haushaltspolitisch motivierte Kürzungen der Bundeszuschüsse darf es nicht geben." 

Würde der Staat seine Rechnung bezahlen, könnten die Beiträge in die Rentenkasse niedriger ausfallen. Laut einem Bericht des Merkur, hat Imke Brüggemann-Borck, Leiterin des Dezernats „Finanzierung und Verteilung“ bei der DRV dazu erklärt, dass der "Beitragssatz 0,2 Prozent niedriger sein könnte". 

Schaut man auf die Zahlen zur Mütterrente I und II dann zeigt sich, wie groß dieser Kostenfaktor ist. Im Jahr 2023 wurden dafür von der DRV 20,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Die angekündigte Mütterrente III wird dann nochmal mit etwa fünf Milliarden Euro dazu kommen.