Rentensteigerungen der letzten 10 Jahre - umfassende Übersichtstabelle
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 26. März 2025
Die Diskussionen über die zukünftige Rentenhöhe sind zentral in den aktuellen Verhandlungen zwischen der Union und der SPD. Hier ist ein kurzer Überblick über die Rentensteigerungen der letzten 10 Jahre.
Das Thema Rente ist aktuell durch die Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD wieder voll im Fokus. Gegenüber inFranken.de haben dazu der Sozialverband VdK Deutschland und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) klare Forderungen an die neue Regierung gestellt. Unberührt von den Plänen der Parteien bleibt die Rentenerhöhung um 3,74 Prozent ab Juli 2025.
Doch wie haben sich die Renten überhaupt über die vergangenen zehn Jahre entwickelt? Wie sind die Rente in Ost- und West-Deutschland zusammengewachsen?
Tabelle zu den Rentenerhöhungen der letzten 10 Jahre
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt, dass die Renten in Deutschland in der Vergangenheit im Durchschnitt stärker gestiegen sind als die Verbraucherpreise. Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, erläutert: "So stiegen seit 2014 die Renten im Westen im Jahresdurchschnitt um 2,9 Prozent, die Renten im Osten um 3,9 Prozent. Im selben Zeitraum haben sich die Verbraucherpreise um durchschnittlich 2,4 Prozent jährlich erhöht."
Die Tabelle der DRV zeigt das Jahr der Rentenanpassung (jeweils zum 1. Juli) und die Prozent der Erhöhung der Rente in Ost- und West-Deutschland.
- Jahr West Ost
- 2014 1,67 2,53
- 2015 2,10 2,50
- 2016 4,25 5,95
- 2017 1,90 3,59
- 2018 3,22 3,37
- 2019 3,18 3,91
- 2020 3,45 4,20
- 2021 – 0,72
- 2022 5,35 6,12
- 2023 4,39 5,86
- 2024 4,57
- 2025 3,74
Blickt man in den Zahlen noch weiter zurück, dann sieht man, dass es in den Jahren von 2004 bis 2006 sowie im Jahr 2010 gar keine Anpassung der Rente gab. Im Jahr 2021 wurden nur die Renten in Ostdeutschland angepasst.
Die Rechnung hinter der Rentenanpassung
Den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zur Folge wird die Rentenanpassung wie folgt berechnet: Die erworbenen Rentenanwartschaften, die man als Entgeltpunkte bezeichnet, werden mit dem sogenannten aktuellen Rentenwert multipliziert.
Der aktuelle Rentenwert wird demnach im Rahmen der Rentenanpassung jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Seit dem 1. Juli 2023 gibt es einen bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert.