Rente durch falschen Bescheid zu niedrig? Unbedingt prüfen
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 18. Juni 2025
Laut Renten-Experte Christian Lindner sollte man den Rentenbescheid sehr gut prüfen. Zu oft werden zu viele Fehler gemacht.
"Von den Bescheiden, die wir kontrollieren, sind rund 40 Prozent falsch", hat Rentenberater Christian Lindner kürzlich im Interview gewarnt. Der Experte mit dem berühmten Namensvetter hat sich im Tagesspiegel ausführlich zum Thema "Rentenbescheid" geäußert.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat reagiert und einen Fakten-Check dazu gemacht. Hier heißt es ganz deutlich: "Solche pauschalen Aussagen sind daher falsch." Aber warum sind sie "falsch"?
Rentenversicherung widerspricht dem Experten
Immerhin weist Experte Lindner bei seinen Aussagen darauf hin, dass die Fehler fast immer zu Lasten der Rentner gehen würden. Lindner: "Ich kann daher nur jedem raten: Lassen Sie Ihren Rentenbescheid überprüfen." UND: Er erklärt auch, dass die von ihm genannte Fehlerquote ausschließlich die in seiner Kanzlei geprüften Rentenbescheide betreffen würde. Sie würden die Erfahrungen mit den von ihnen geprüften Bescheiden darstellen.
Ein Punkt den die DRV in ihrem Check auch als Kritikpunkt aufgreift. Hier spricht man davon, dass die genannten fehlerhaften 40 Prozent der Rentenbescheide eben meist nur auf "Erfahrungsberichte von freiberuflich tätigen Rentenberaterinnen und Rentenberatern" beruhen würden.
Bei der Rentenversicherung betrachtet man wiederum die vorhandenen Widerspruchsstatistiken. Diese zeigen demnach sich folgendes Bild: Im Jahr 2023 wurden rund 2 Millionen Rentenbescheide erlassen. In rund 154.000 Fällen davon wurde ein Widerspruchsverfahren durchgeführt. Bei lediglich 0,6 Prozent dieser Widersprüche (also rund 1.000 Fälle) waren tatsächlich Fehler aufgetreten. In 25,8 Prozent der Widersprüche (rund 39.700 Fälle) hat die Deutsche Rentenversicherung von sich aus die Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert, da unter anderem Unterlagen nachgereicht wurden, die bei Bescheiderteilung noch nicht vorlagen.
Renten-Experte reagiert auf Fakten-Check der DRV
Auf Nachfrage von inFranken.de hat sich Renten-Experte Lindner den Fakten-Check auch auf den Deutschen Rentenversicherung reagiert. Lindner: "Nicht so ganz nachzuvollziehen ist die Aussage der Rentenversicherung, bei lediglich 0,6 Prozent aller Widersprüche seien Fehler aufgetreten. Da stellt sich schon die Frage: Was versteht die DRV unter einem Fehler?"
Immerhin, so Linder weiter, würde die DRV schließlich selbst einräumen, dass in 25,8 Prozent (2024: 27,1 Prozent) der Widerspruchsverfahren dem Widerspruch abgeholfen wurde. Lindner: "Nach den Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes wird im Widerspruchsverfahren die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Ausgangsbescheides geprüft. Ist dieser rechtswidrig oder unzweckmäßig, ist dem Widerspruch abzuhelfen. Bei immerhin 25,8 % (2024: 27,1 %) aller Widersprüche war dies nach den eigenen Angaben der Rentenversicherung der Fall."