Druckartikel: Rente: Frist für Post endet bald - wichtig für den Ruhestand

Rente: Frist für Post endet bald - wichtig für den Ruhestand


Autor: Dominik Jahn

Deutschland, Freitag, 21. Februar 2025

Die versendeten Unterlagen enthalten steuerlich bedeutsame Informationen.
Wichtige Renteninformationen für das Jahr 2024, einschließlich steuerrelevanter Daten, werden von der Deutschen Rentenversicherung bis Ende Februar per Post versendet.


Noch bis Ende Februar bekommen Rentner wichtige Post. Wie die Deutschen Rentenversicherung (DRV) schreibt, werden die Rentenbezugsbescheinigung für das Jahr 2024 versendet. Darin enthalten sind alle Angaben zur Rente, die für die Steuererklärung benötigt werden. 

WICHTIG: Soweit eine Rentenbezugsmitteilung für das Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet angefordert werden. UND: Kurz vor Ende der Frist weist die DRV darauf hin, dass die enthaltenen Daten unbedingt geprüft werden müssen.

Wichtig für die spätere Rente – Daten prüfen

Zur Aufforderung heißt es: Weil diese Daten für die spätere Rente sehr wichtig sind, sollten Versicherte sie immer auf Richtigkeit prüfen. Falsche Angaben können die spätere Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche negativ beeinflussen. 

Arbeitgeber sollten zwingend über Fehler in der Jahresmeldung informiert werden. Außerdem sollte man dabei um eine Korrektur bitten.

DRV: "Um auch später einen Nachweis über gezahlte Rentenbeiträge beziehungsweise bestehende Rentenansprüche zu haben, sollte die Jahresmeldung bis zum Renteneintritt aufbewahrt werden".

Rentenfaktoren: Gehalt und Dauer im Job

Ganz wesentlich für die Rente sind die Dauer der Erwerbstätigkeit und die Höhe des Gehalts. So hängen Mindestversicherungszeiten vom Zeitraum der Beschäftigung ab. Für die zuletzt wieder in Diskussion geratene Rente mit 63 muss man aktuell 45 Beitragsjahre vorweisen können. 

Mit dem Gehalt lässt dann wiederum festlegen, welche Anzahl an Entgeltpunkten oder auch Rentenpunkten man als Arbeitnehmer pro Jahr gesammelt hat. Die Anzahl der Punkte hängt laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) davon ab, wie hoch das Gehalt im Vergleich zum Durchschnitt aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist. Wer genau im Schnitt liegt, bekommt etwa einen Punkt.

Neben den Entgeldpunkten sind auch noch der Zugangsfaktor, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor entscheidend bei der Rentenformel der DRV

Rente und Steuer: Vorteil der Rentenbezugsbescheinigung 

Beim Thema Rente und Steuer müssen besonders Senioren mit einer Rentenerhöhung aufpassen. Nicht selten wird die Erhöhung zur Steuerfalle – wie es bei der Neuberechnung der Rente 2025 der Fall sein kann. Ein Vorteil bei der Rentenbezugsbescheinigung, die Daten werden neben der Versendung an die Rentner auch an die Finanzämter übermittelt. Das bedeutet laut DRV:

  • Der Rentenbezugsbescheinigung können die Daten eingesehen werden, die auch das Finanzamt erhält.
  • Die Steuererklärung wird einfacher – die "Anlage R" und die "Anlage Vorsorgeaufwand" müssen nicht mehr ausgefüllt werden.
  • Nur wer das Ergebnis der Steuererklärung mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms vorab wissen möchten, muss die Daten eintragen. Die Rentenbezugsbescheinigung erklärt dabei genau, in welche Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind.

Wer jetzt seine Rentenbezugsbescheinigung zum ersten Mal erhalten möchte, der braucht dazu seine Versicherungsnummer und kann sich dann über die Deutsche Rentenversicherung entsprechend einloggen

Was steht in der Post der Rentenversicherung?

Die Rentenbezugsbescheinigung, die die Rentenversicherung per Post versendet enthält diese wichtige Daten: 

  • Die Höhe Ihrer Bruttorente im vergangenen Jahr
  • Angaben zu den steuerpflichtigen Teilen Ihrer Rente
  • Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Informationen, ob die Leistungen der nachgelagerten Besteuerung unterliegen oder mit dem Ertragsanteil versteuert werden
  • Hinweise, wie die Daten in die Steuerformulare eingetragen werden können.

Wichtige Punkte für Steuererklärung in der Rente

Eine Steuererklärung abgeben in der Rente müssen Senioren, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Diese liegt laut DRV-Angaben für das Jahr 2024 bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete.

Für Rentner ist es wichtig zu wissen, dass man zahlreiche Dinge von der Steuer absetzen kann, sodass die Steuerlast geringer ausfällt. Dazu gibt Vorsorgeexpertin Sandra Klug im Interview mit der Berliner Morgenpost einige Hinweise:

  • Für Werbungskosten gibt es eine Pauschale
  • Kranken- und Pflegeversicherungskosten
  • Kirchensteuer
  • Spenden
  • Aufwendungen für Zahnersatz
  • Hilfsmittel
  • Pflegedienstleistungen

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