Rente oder Pension: Durchschnitts-Angestellter müsste 73 Jahre arbeiten
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 21. Februar 2024
Ein durchschnittlicher Rentner kommt deutlich schlechter weg. Doch der Vergleich mit einer Pension ist laut Bundesamt eigentlich unmöglich.
Wenn es um die Renten in Deutschland geht, dann gibt es viele unterschiedliche Ansichten. Aber gerade der Vergleich mit den Pensionen der Beamten erhitzt oft die Gemüter. Die Diskussion um Ungleichheiten hat inFranken.de bereits in der Vergangenheit betrachtet. Neue Zahlen der Bundesregierung bringen jetzt wieder neuen Schwung in das Thema.
Es geht dabei um das Geld im Ruhestand, das ein durchschnittlicher Rentner und ein durchschnittlicher Pensionär zur Verfügung hat. Doch geht das so einfach? Das Bundesamt des Innern und für Heimat (BMI) hat dazu eine klare Meinung.
Um eine Pension zu erreichen: Durchschnitts-Angestellter müsste 73 Jahre arbeiten
Wie die Bild-Zeitung in ihrer Ausgabe vom Montag, 12. Februar 2024, zu den Zahlen der Bundesregierung schreibt, liegt die Pension von Beamten demnach im Schnitt bei 2630 Euro brutto im Monat.
Für einen Rentner ist eine solche Summe nur schwer zu erreichen. Der Durchschnitt der Rente liegt für Männer bei 1728 Brutto, für Frauen sind es, bei einem Blick auf den Rentenatlas für 2023, nur 1316 Euro.
Laut Bild müsste demnach ein" Durchschnitts-Angestellter 73 Jahre arbeiten". Und damit bräuchte er "fast zwei durchschnittliche Arbeitsleben", um in den Bereich einer Pension zu kommen. Das BMI warnt aber vor einem solchen Vergleich.
Bundesamt des Innern und für Heimat: Darum kann man Rente und Pension nicht vergleichen
Auf der Internetseite des Bundesamtes heißt es dazu: "Der Vergleich durchschnittlicher Renten und Pensionen ist ein Vergleich von ‚Äpfel und Birnen‘." Es sei demnach wichtig, den Unterschied zwischen Rente und Pension zu verstehen.
Laut BMI haben Pensionen grundsätzlich schon ganz andere Sicherungsziele als Renten. Dazu heißt es, dass die gesetzliche Rente die Funktion einer Regelsicherung (erste Säule der Altersvorsorge) erfüllt und oftmals von einer betrieblichen Altersversorgung ergänzt (zweite Säule) wird. Dagegen deckt die Beamtenversorgung sowohl die erste als auch die zweite Säule der Altersvorsorge ab.