Rente mit 63 oder 64: Legale Wege zum frühen Ruhestand
Autor: Christoph Eberle
Deutschland, Donnerstag, 22. Oktober 2026
Immer mehr Menschen gehen vorzeitig in Rente, doch legale Wege sind begrenzt und die Rentenreform bringt weitere Hürden. Welche Tricks gibt es, um früher in den Ruhestand zu gehen - und was ist legal?
Einer Studie der Bergischen Universität Wuppertal zufolge möchten rund zwei Drittel der Babyboomer spätestens mit 64 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Hauptgrund sei weniger die Gesundheit als der Wunsch nach mehr Freizeit und Selbstbestimmung. Dafür gibt es legale Möglichkeiten wie Altersteilzeit, freiwillige Ausgleichszahlungen in die Rentenkasse oder Abfindungen. Die Bundesregierung plant allerdings eine umfassende Rentenreform, die das zum Teil beschneiden soll - die Pläne reichen von höherem Rentenalter bis zu neuen Regeln für Frührente.
Wäre es da nicht eine Idee, Arbeitslosengeld oder Krankengeld als "Brückenstrategie" zu nutzen? Aber was ist erlaubt und was illegal? Die Mediengruppe Bayern hat dazu bei der Deutschen Rentenversicherung, beim GKV-Spitzenverband und bei der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt.
Wie viele Menschen gingen 2024 und 2025 vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Altersrente?
Die Deutsche Rentenversicherung übermittelte auf Anfrage folgende Zahlen:
- 2024 gingen rund 926.000 in eine Altersrente, davon rund 570.000 in eine vorgezogene Altersrente.
- 2025 waren es rund 937.000 Altersrenten, davon rund 559.000 in eine vorgezogene Altersrente.
Wie hoch ist die Altersgrenze für die Rente aktuell?
Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt laut Silke Pottin aus dem Presse-Team der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann einheitlich das 67. Lebensjahr als reguläre Altersgrenze für eine Rente.
Wie kann man schon früher in Rente gehen?
Wer etwa mit 64 Jahren bereits in den Ruhestand wechseln möchte, hat laut DRV folgende Möglichkeiten:
- die mit Abschlägen verbundene Altersrente für langjährig Versicherte im Alter ab 63 Jahren
- die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Alter zwischen 63 (für die Jahrgänge vor 1953) bis 65 Jahren (ab Jahrgang 1964)
- die mit Abschlägen verbundene Altersrente für schwerbehinderte Menschen im Alter ab 62 Jahren