In der Rente 2026 bei deiner Krankenkasse profitieren: Auf Zuzahlungen achten
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Freitag, 19. Sept. 2025
Bestehende Regelung bei Krankenkassen könnte eine Entlastung bringen für viele Rentner. Sie müssen aber einiges beachten.
Die finanziellen Mittel sind oft knapp in der Rente. Alles was hilft Geld zu sparen, sollten Senioren daher im Blick haben. So bleibt zum Beispiel die Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen auch 2026 für gesetzlich Versicherte bestehen.
Heißt: Sobald eine individuell berechneten Belastungsgrenze bei Zahlungen für Medikamente und medizinische Leistungen erreicht wird, müssen keine Zuzahlungen geleistet werden. Und das gilt eben auch in der Rente.
Welche Berechnungsgrundlagen gelten für Zuzahlungen?
Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schreibt, gelten die entsprechenden Belastungsgrenzen für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dazu heißt es beim BMG: "Bei der Berechnung der individuellen Belastungsgrenze wird auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gesamthaushalts abgestellt, d. h., es werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen addiert. Für jeden Familienangehörigen wird dabei ein Freibetrag berücksichtigt, der vom Familienbruttoeinkommen abgezogen wird."
Und weiter: "Für Empfänger sozialer Leistungen (wie insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage der Belastungsgrenze für die gesamte Bedarfsgemeinschaft."
Wie hoch ist die Belastungsgrenze?
Im Normalfall liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens eines Haushalts. Wie das Portal gegen-hartz.de informiert, gilt "für chronisch kranke Menschen, die in besonderer Weise auf ständige Versorgung angewiesen sind, eine abgesenkte Grenze von einem Prozent".
Wer eine gesetzlichen Krankenversicherung hat, kennt diese Zuzahlung als verpflichtenden Eigenanteil etwa bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, bei Hilfsmitteln oder bei einem Krankenhausaufenthalt.