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Rente im Juli sogar mit doppelter Erhöhung für einige Senioren


Autor: Dominik Jahn

Deutschland, Dienstag, 01. Juli 2025

Eine Regelung ermöglicht bestimmten Rentnern einen zusätzlichen Zuschlag zur regulären Rente.
Senioren, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begann, profitieren ab Juli 2024 von einer zusätzlichen Rentenerhöhung.


Die Erhöhung der Rente ist durch das Kabinett endgültig beschlossen. Was die 3,74 Prozent Rentenerhöhung an Euro für Senioren bedeuten, haben wir in einer Tabelle zusammengefasst. Es gibt aber auch Rentner, die im Juli 2025 eine doppelte Erhöhung bekommen können. 

Betroffen sind Personen die in einem bestimmten Zeitraum eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beantragt haben oder später aus dieser in eine reguläre Altersrente übergegangen sind. Dazu heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Rentner erhalten einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli 2024 automatisch gezahlt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig.

So wird der Zuschlag zur Rente ausgezahlt

Heißt: Diese Senioren erhalten neben der jährlichen Rentenanpassung auch noch einen zusätzlichen Rentenzuschlag, der zusammen mit der allgemeinen Rentenerhöhung ansteigt. 

Wann wird der Zuschlag zur Rente ausbezahlt? Laut der DRV erfolgt die Zahlung in zwei Stufen.

  • Stufe1:
    - Von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt Mitte des Monats. Der Zuschlag wird auf der Grundlage des Rentenzahlbetrags berechnet.
    - Die Reguläre Rente kommt wie gewohnt am Monatsbeginn
  • Stufe 2:
    - Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in einer Summe mit der Rente ausgezahlt. Er wird auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.

    Zuschlagshöhe laut DRV: Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.

Neue Berechnungen zur Rente 

Mit der Stufe 2 wird die Deutsche Rentenversicherung auch alle Berechnungen neu durchführen und entsprechend die Bescheide an die betroffenen Personen versenden. 

Die DRV gibt auf ihrer Seite dazu einen wichtigen Hinweis: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr auf der Basis des Rentenbetrags errechnet, sondern auf der Basis der persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente zugrunde liegen. Über diesen Betrag erhalten die Berechtigten einen weiteren Rentenbescheid.

Experten raten dazu sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftige und sich die eigenen Unterlagen genau anzuschauen. Es sei zudem sinnvoll sich eine individuelle Beratung bei der Rentenversicherung geben zu lassen. Die DRV bietet dazu unterschiedliche Kontakte auf ihrer Seite an

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