Für die Rente gibt es ab Januar eine besondere Leistung nicht mehr
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Donnerstag, 01. Januar 2026
Laut Rentenversicherung gibt es aber Alternativen zur alten Regelung.
Mit Januar 2026 müssen sich zahlreiche Senioren umstellen. Wie die Postbank auf Nachfrage von inFranken.de mitgeteilt hat, wurde zum Jahresende 2025 die Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) eingestellt.
Heißt: Es wird keine Barauszahlung der Rente mehr geben. Auch auf der Internetseite findet sich ein offizieller Hinweis dazu. Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist dazu zu lesen: "Die Deutsche Bank wird als Nachfolgerin der Postbank ab Dezember 2025 keine Zahlungsanweisungen zur Verrechnung mehr anbieten."
Rente wird künftig nicht mehr bar ausgezahlt
Laut der DRV war die Zahlungsanweisung zur Verrechnung immer eine Methode, um Rentenzahlungen zu leisten, wenn keine Bankverbindung angegeben wurde oder die Zahlung per Überweisung nicht möglich ist. Die Zahlungen wurden dann bisher auch als Scheck bezeichnet und konnten bei einer Filiale der Deutschen Post AG eingelöst werden oder sie wurden einem Geldinstitut zur Gutschrift auf ein Konto übergeben.
Gegenüber unserer Redaktion äußerte sich ein Sprecher der Postbank zur Entscheidung, die Barauszahlung einzustellen: "Die Entscheidung erfolgt im Austausch mit den Auftraggebern der ZzV, etwa den Rentenkassen. Die ZzV stammt aus der Zeit, als die Postbank eine Behörde war. Bei privaten Geschäftsbanken gab und gibt es dieses Produkt nicht. Die Postbank bietet die ZzV deshalb künftig nicht mehr an."
Hinzukommt, dass die Kassensysteme der Postbank schrittweise bis Mitte 2026 eine neue Technik erhalten. Ein Sprecher der Postbank: "Die Auszahlung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) ist mit dieser neuen Technik nicht mehr möglich."
Frist verpasst: Rente wird nicht ausgezahlt
Die Betroffenen wurden angeschrieben und gebeten, auf unbare Zahlweise umzustellen. Postbank erklärt: "Rentnerinnen und Rentner werden gebeten, sich für die zukünftige Auszahlung ihrer Rente an die zuständige Rentenkasse zu wenden, um eine alternative Zahlungsmethode zu vereinbaren."
In Anlehnung an die Empfehlung der Rentenkasse bietet sich laut Postbank hierfür beispielsweise die Einrichtung eines Girokontos an. Ein Basiskonto steht jedem Bürger bei jedem Kreditinstitut zu. Senioren sollten die Frist nicht verpassen.