Falsche Zahlen zur Grundsicherung in der Rente - das sagt die Rentenversicherung
Autor: Dominik Jahn
, Donnerstag, 16. November 2023
Bei der Diskussion um die Grundsicherung in der Rente werden sehr oft falsche Zahlen genannt.
Viele Menschen blicken mit großer Sorge auf ihren Ruhestand. Andere sind bereits in der Rente und kämpfen mit finanziellen Nöten. Geht es allerdings um die zahlreichen Meldungen zur Grundsicherung in der Rente, dann äußert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Kritik an den Darstellungen.
Bereits zum Thema „Rente für Geflüchtete ab 57 Jahren?“ hatte das Unternehmen deutlich Stellung bezogen und über Fake-News aufgeklärt. Jetzt geht es um das Thema „Grundsicherung“.
Deutsche Rentenversicherung: Darstellungen zur Grundsicherung sind falsch
Wie es dazu auf der Internetseite der Rentenversicherung heißt, geht es um die Behauptung, dass die Zahl der Rentner in Grundsicherung pro Jahr um zehn Prozent steigt. Das ist falsch! Das Problem bei den aktuellen Meldungen dazu:
Immer wieder würden in der Darstellung oftmals „Personen im Rentenalter und Personen, die Altersrente beziehen, auf unzulässige Weise miteinander vermischt“. Außerdem, so heißt es weiter, werden häufig die Gründe für einen Anstieg der Zahl der Grundsicherungsempfänger unterschlagen.
Grundsicherung
Laut Definition des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben "Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Das Ganze richtet sich nach dem vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Rentenversicherung nennt konkrete Zahlen zur Grundsicherung in der Rente
Zutreffend ist aber laut der DRV, dass Ende 2022 insgesamt rund 658.000 Menschen jenseits der Regelaltersgrenze Leistungen der Grundsicherung im Alter bezogen haben. Im Jahr zuvor lag die Zahl noch bei 589.000. Und: „Ursache des Anstieges sind vor allem ältere geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die diese Leistung seit dem 1. Juni 2022 erhalten können. Unzutreffend ist, dass alle diese Personen neben der Grundsicherung auch Rente beziehen. Es handelt sich zwar um Personen im Rentenalter, aber eben nur zum Teil um Rentnerinnen oder Rentner“.