Nach Renten-Schock um falsche Beiträge: So klärt die Rentenversicherung auf
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Donnerstag, 14. August 2025
Die Deutsche Rentenversicherung dementiert und erklärt die Details zu den vermeintlich falschen Rentenbescheiden.
Aufregung um die Beiträge zur Rente. Hat sich die Bundesregierung und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine millionenschwere Panne geleistet? Nachdem zunächst die Bild-Zeitung über 22 Millionen falsche Rentenbescheide berichtet hatte, geht die DRV in die Offensive und dementiert die Behauptungen.
inFranken.de hatte in diesem Zusammenhang bereist am Donnerstag, 7. August, beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nachgefragt, um die Frage nach einem möglichen Rechenfehler zu klären. Eine Sprecherin erklärte unter anderem: "Diese Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Anpassung für die rund 22 Millionen Renten, die hiervon betroffen sind, nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren vornehmen konnte. Eine Beitragssatzanhebung mit differenzierten Beitragssatzhöhen war aufgrund fehlender Vorlaufzeit technisch nicht umsetzbar."
Falsche Beiträge zur Rente? Deutsche Rentenversicherung gibt Erklärung ab
Jetzt folgte auch die Reaktion der Rentenversicherung. Im Statement heißt es einleitend: "Die Berechnung der Renten erfolgte korrekt und rechtskonform." Die Bundesregierung hätte am 20. Dezember 2024 die Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent ab 1. Januar 2025 beschlossen.
Wie auch das Bundesministerium, so verweist auch die DRV darauf, dass "aufgrund der sehr kurzfristigen gesetzlichen Umsetzung und in Kombination mit der Umsetzung der kinderbezogenen Staffelung der Pflegeversicherungsbeiträge in der Verordnung festgelegt wurde , dass die Deutsche Rentenversicherung die Anpassung erst zum Juli 2025 – zeitgleich mit der Rentenerhöhung – im Rahmen eines bundesweiten automatisierten Verfahrens umzusetzen hat".
Zur Tatsache, dass der Beitragssatz somit im Juli 2025 einmal 4,8 Prozent betrug, stellt die DRV klar, dass die Rentner bereits im Juni über diese Anpassung informiert wurden. UND: "Die pauschale Abgeltung der Beitragssatzanpassung für das erste Halbjahr 2025 ist rechtskonform auf Grundlage der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit umgesetzt worden". Durch die zeitgleiche Rentenerhöhung könne sich lediglich eine geringe Abweichung ergeben – laut der Deutschen Rentenversicherung sind das zum Beispiel bei einer monatlichen Rente von 1000 EUR einmalig für alle betroffenen Monate 0,45 EUR.
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Wie von inFranken.de hat man beim Bundesverband der Rentenberater die pauschale Abgeltung als sogenannte "Zwangszinsen" bezeichnet. Allerdings räumte der Verband dies bei der geringen Höhe des Betrags, als einen durchaus plakativen Begriff ein.
Man betonte aber auch, dass der Bundesgerichtshof beim Thema Verbraucherschutz klargestellt hätte, "dass beispielsweise Banken Buchungspostenentgelte in dieser Höhe nicht einfach in Rechnung stellen können".