Echter Wert der Rente: Neuer Rechner zeigt Auswirkung der Inflation
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Montag, 24. November 2025
Ein neues Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung veranschaulicht die Bedeutung von Inflation für die Rentenplanung.
Zu wissen, wie hoch die eigene Rente ausfällt, ist wichtig. Und es ist enorm wertvoll zu erfahren, was das Geld im Ruhestand in Zukunft überhaupt noch wert ist. Von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gibt es dafür jetzt einen Inflationsrechner auf der die Seite Digitale Rentenübersicht.
Mit dieser Möglichkeit lässt sich besser prüfen, wie stark die Auswirkungen der Inflation auf die eigenen Altersvorsorgeansprüche sein werden und es hilft dabei, künftige Rentenansprüche realistischer einschätzen zu können.
Das Problem der Rente mit der Inflation
Was ist das Problem mit der Inflation? Sie frisst Stück für Stück die Rente auf. Für das gleiche Geld können sich die Menschen in ein paar Jahrzehnten viel weniger leisten. Zum Inflationsrechner der DRV heißt es auf der Internetseite:
"Die Inflation beeinflusst die Kaufkraft zukünftiger Renten und spielt damit auch für die Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Zu verstehen, wie sich die Inflation auf die eigene Vorsorge auswirken kann und dass unter Umständen weniger Geld zur Verfügung steht als erwartet, ist daher wichtig."
Mit dem neuen Angebot können jetzt die Werte aus der Digitalen Rentenübersicht und eigene Angaben zur Altersvorsorge an unterschiedliche Inflationsraten angepasst werden. Nutzer sehen damit laut Angaben der Rentenversicherung, "wie viel ihre Rente unter verschiedenen Preisentwicklungen später ungefähr wert wäre". Ein Beispiel: Bei einer jährlichen Inflation von zwei Prozent hätte eine Rente von 2.000 Euro in 20 Jahren eine Kaufkraft von rund 1.350 Euro heute.
Wie komme ich zum Inflationsrechner für meine Rente?
Wer Interesse hat, den Inflationsrechner auszuprobieren, der muss sich zunächst bei der Digitalen Rentenübersicht anmelden. Dafür braucht man:
- der erwartete monatliche Rentenbetrag
- geplantes Jahr des Rentenbeginns
- angenommene Inflationsrate (diese liegt standardmäßig bei 2 Prozent)