Rente mit Behinderung: Fehler kann Frührente ohne Abschläge kosten
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Donnerstag, 18. Sept. 2025
Für Menschen mit Schwerbehinderung kann nur ein Fehler zu Problemen für den geplanten Ruhestand führen. Der Antrag spielt eine wichtige Rolle.
Über die Rente wird weiter heftig diskutiert. Jetzt soll die Aktivrente ab Januar 2026 für Veränderungen im System sorgen. Doch die Probleme sind noch vielfältiger. Bei einer Rente mit einer Behinderung reicht aktuell ein einziger Fehler beim Antrag, und der Ruhestand kann sich ungewollt um zwei Jahre verschieben.
Blickt man auf eine Grafik des Statistischen Bundesamtes, dann zeigt sich, dass der Anteil an Schwerbehinderten Menschen ab 65 Jahren extrem hoch ist in Deutschland. Für sie ist der Zeitpunkt kurz vor dem Eintritt in die Rente entscheidend. Dabei kann eine besondere Regelung auch zum Vorteil für Menschen mit einer Schwerbehinderung werden.
Rente mit Schwerbehinderung: Fehler beim Antrag
Wichtig: Für Menschen mit Schwerbehinderung ist es möglich bis zu zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente zu gehen. Es handelt sich dann dabei um die sogenannte Altersrente. Der entscheidende Fehler: Wer den Antrag auf eine Altersrente gestellt hat, noch bevor er den Schwerbehindertenausweis erhalten hat, muss weiter ganz normal Abschläge zahlen, als würde er weiter Arbeiten.
Die zwei Jahre, die man aufgrund der Schwerbehinderung früher ohne Abschläge in Rente hätte gehen können, verliert man. Man geht also einfach in Frührente. UND: Hat man einmal den Antrag ohne anerkannte Schwerbehinderung gestellt, kann man auch nachträglich nicht mehr in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln.
Vom Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärt Christian Schultz auf YouTube zur Altersrente, dass ein Wechsel in eine andere Art der Altersrente nicht mehr möglich ist, sobald man einmal eine Altersrente bekommen hat. Wer also den Antrag stellen möchte, der sollte ausreichend Zeit für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises einplanen.
Voraussetzungen für die Altersrente
Nachrecherchiert bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV), lassen sich einige wesentliche Voraussetzungen für die Altersrente zusammenfassen: Das maßgebende Alter wurde erreicht, der Grad der Behinderung beträgt wenigstens 50, die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren wurde erfüllt.
Innerhalb der Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, können unterschiedliche Kriterien laut der DRV entscheidend sein: