Beamte sollen Rente retten: Reform-Streit immer massiver
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 05. November 2025
Verschiedene Politiker und Institutionen äußern sich zu den umstrittenen Forderungen, Beamte in das Rentensystem einzubeziehen.
Der Reform-Streit um die Rente geht in die nächste Runde. Nachdem Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) in einem Interview mit der Funke Mediengruppe gefordert hatte, dass man Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen müsse, war der Aufschrei groß.
Laut dem Bericht hatte Christoph Ahlhaus, Vorsitzender des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft und CDU-Politiker, den Vorschlag gleich als "populistischen Unfug" bezeichnet. Doch es gab auch durchaus Zuspruch.
Pension der Beamten unter Beschuss
Schon zu Beginn dieses Jahres hatte sich Martin Werding, Professor für öffentliche Finanzen und Wirtschaftsweise, für eine umfangreiche Reform der Beamtenversorgung im Alter ausgesprochen, wie inFranken.de berichtet hat.
Werding erklärte die Idee damals wie folgt: "Wir als Sachverständigenrat haben empfohlen, neuen Beamtinnen und Beamten zukünftig eine gesetzliche Rente zu geben, plus eine Betriebsrente. Alle Rentenreformen werden dann eins zu eins auf sie übertragen." Die Pension der Beamten steht damit immer wieder unter Beschuss.
Und auch jetzt sehen die Wirtschaftsweisen sinnvolle Ansätze in der Forderung Beamte zur gesetzlichen Rente dazuzuholen. So hält Monika Schnitzer die Einbeziehung von Beamten ins Rentensystem für "sinnvoll". Ihr Ziel wäre es Schluss mit Beamten-Pension zu machen und die Rente einheitlicher zu gestalten.
Beamtenbund mit deutlicher Absage an die Renten-Forderung
Wenig Verständnis kommt derweil aus den Reihen des Deutschen Beamtenbundes (dbb). Auch auf Nachfrage von inFranken.de bekräftigt man hier die klare Ablehnung des Vorschlages.
Ulrich Silberbach, dbb Bundesvorsitzender: "„Einer Zwangs-Einheitsversicherung erteilen wir eine klare Absage." Eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung hätte laut Silberbach vielmehr zur Folge, "dass die Dienstherren den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zusätzlich zu tragen hätten und zugleich die Bruttobezüge der Beamtinnen und Beamten im Hinblick auf eine Beitragspflicht angehoben werden müssten."