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Rente auszahlen lassen bei Auswanderung: Das gilt für Deutsche


Autor: Alexander Böhm

Deutschland, Mittwoch, 29. Juli 2026

Viele träumen davon, im Ausland zu leben und ihre Rente mitzunehmen. Doch die Auszahlung der deutschen Rentenbeiträge bei einem Umzug ins Ausland ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wer auswandert, kann sich die gesetzliche Rente meist nicht auf einmal auszahlen lassen. Möglich ist nur eine Beitragserstattung in besonderen Fällen.


Auswandern – und die eingezahlten Rentenbeiträge gleich mitnehmen: Wer mit so einem Gedanken spielt, hat die Rechnung ohne den Staat gemacht. Denn wenn man ins Ausland zieht und sich die Rente auszahlen lassen möchte, ist eine einmalige Auszahlung in Höhe des späteren Rentenwerts in der Regel nicht möglich.

Nur unter bestimmten Bedingungen besteht die Option einer Beitragserstattung. Das betrifft bestimmte bereits gezahlte Beiträge und bedeutet, dass damit verbundene Rentenansprüche entfallen. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht weiterhin eine monatliche Zahlung vor, sobald das vorgesehene Rentenalter erreicht ist. Daran ändert auch ein Wohnsitzwechsel ins Ausland nichts. Die bereits erworbenen Versicherungszeiten bleiben auf dem deutschen Rentenkonto gespeichert und können später zu einem Anspruch auf Rente führen.

Auswandern: Keine Renten-Rückzahlung bei Wegzug ins Ausland

Deutsche Staatsangehörige können sich eine bereits gezahlte Rente nicht erstatten lassen, wenn sie ins Ausland ziehen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass sie sich auch mit Wohnsitz im Ausland freiwillig weiterversichern dürfen. Und diese Möglichkeit der freiwilligen Versicherung verhindert normalerweise eine Auszahlung der gezahlten Beiträge – unabhängig davon, ob tatsächlich noch weitere Beiträge gezahlt werden. 

Besondere Regeln gelten unter anderem für Beamte, Richter, Berufssoldaten und bestimmte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Sie können eine Erstattung erhalten, wenn sie versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt haben. Eine weitere Möglichkeit besteht nach Erreichen der Regelaltersgrenze, falls auch dann kein Anspruch auf eine Regelaltersrente entstanden ist.

Für ausländische Versicherte kann eine Erstattung möglich sein, wenn sie nicht mehr der deutschen Rentenversicherungspflicht unterliegen und sich auch nicht freiwillig weiterversichern dürfen. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Zudem müssen seit dem Ende der Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate vergangen sein, ohne dass erneut Versicherungspflicht eingetreten ist.

So wirkt sich ein Umzug ins Nicht-EU-Ausland auf die Rente aus

Ob ein Recht zur freiwilligen Versicherung besteht, hängt von der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz und internationalen Regelungen ab. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder wenn ein Sozialversicherungsabkommen des Ziellands mit Deutschland besteht, kann dieses Recht fortbestehen und eine Erstattung ausschließen. Deshalb stimmt die einfache Annahme "Umzug in ein Nicht-EU-Land gleich Auszahlung" nicht. 

Die Rentenversicherung prüft jeden Antrag anhand der persönlichen Situation. Selbst bei weniger als fünf deutschen Versicherungsjahren können ausländische Zeiten hinzukommen und dadurch einen späteren Rentenanspruch ermöglichen. Vor einem Antrag sollten deshalb das Versicherungskonto und die Regeln für das konkrete Zielland geklärt werden.

Rankings sehen ein beliebtes Reiseziel vorn als Land für den Ruhestand im Ausland. Entscheidend sind neben niedrigen Lebenshaltungskosten weitere Faktoren. Bestimmte Länder zahlen sogar Prämien für Auswanderer, allerdings sollte man bei den Konditionen genau hinschauen.

Beitragsrückerstattung: Lohnt es sich überhaupt, die Rentenbeiträge auszahlen zu lassen?

Bei einer Erstattung bekommst du nicht sämtliche Beiträge zurück, die während deiner Beschäftigung an die Rentenversicherung geflossen sind. Ausgezahlt wird grundsätzlich nur der Arbeitnehmeranteil, den du selbst getragen hast. Der Arbeitgeberanteil verbleibt im System. Freiwillige Beiträge und Beiträge aus einer selbstständigen Tätigkeit werden laut der aktuellen DRV-Broschüre zur Beitragserstattung ebenfalls meist nur zur Hälfte erstattet.

Nicht ausgezahlt werden Beiträge, die der Bund oder ein Sozialleistungsträger vollständig übernommen hat. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Beiträge während des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie die Beiträge für Kindererziehungszeiten. Eine Beitragserstattung entspricht deshalb häufig nur einem Teil dessen, was im Versicherungsverlauf gespeichert ist.

Mit der Auszahlung wird das bisherige Versicherungsverhältnis vollständig aufgelöst. Die daraus entstandenen Ansprüche sowie beitragsfreie oder gutgeschriebene Zeiten können anschließend nicht mehr für eine spätere Rente genutzt werden. Außerdem kann nicht ausgewählt werden, welche Jahre erstattet werden sollen: Der Antrag umfasst alle gespeicherten erstattungsfähigen Beiträge.

Rente im Ausland: Was bei einem Wohnortwechsel zu beachten ist

Eine Auszahlung der Rentenbeiträge ist in vielen Fällen nicht erforderlich, da die deutsche Rente oft auch ins Ausland überwiesen wird. Zieht man dauerhaft in ein Land der EU sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, erhalten Betroffene laut Deutscher Rentenversicherung langfristig die Rente normalerweise in der bisherigen Höhe. Die Überweisung kann flexibel auf ein beliebiges Konto erfolgen. In welchen Ländern es sich im Ruhestand besonders günstig lebt, erklären wir in einem separaten Artikel.

Ferner existieren Sozialversicherungsabkommen mit zahlreichen Staaten außerhalb Europas. Sie stellen sicher, dass Ansprüche aus erfolgten Versicherungszeiten durch einen Umzug nicht verfallen. Üblicherweise übernimmt jedes beteiligte Land später den Rentenanteil, der aus den dort zurückgelegten Zeiten entstanden ist.

Bei einem permanenten Umzug in einen Staat ohne solches Abkommen kann es allerdings zu Einschränkungen kommen. Die Rentenversicherung rät deshalb, vorab individuell Staatsangehörigkeit, Zielland und Rentenart prüfen zu lassen. Personen, die bereits eine Rente erhalten, sollten außerdem rechtzeitig die neue Adresse und Bankverbindung dem Renten-Service mitteilen. Nur so  ist sichergestellt, dass die Zahlungen ohne Unterbrechung weiterlaufen.

Wer über einen Umzug ins Ausland nachdenkt, sollte sich laut einem Reiseexperten drei Zielregionen genauer ansehen. Dort treffen Lebensqualität, steuerliche Vorteile und ein kulturelles Umfeld, in dem sich Deutsche leicht zurechtfinden, in idealer Weise aufeinander.