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Antrag kann Rente erhöhen: So sind bis zu 118 Euro möglich


Autor: Dominik Jahn

Deutschland, Donnerstag, 28. November 2024

Mit "zwei rententechnisch wichtigen Wegen" lässt sich unter bestimmten Umständen die Rente erhöhen. Gerade Eltern können profitieren.
Eltern können durch das Anrechnen von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ihre Rentenansprüche erheblich verbessern.


Wer kurz vor der Rente steht, der macht sich nicht selten Gedanken darüber, ob das Geld reicht. Bin ich arm oder reich im Ruhestand – wozu gehöre ich zum Beispiel mit 1800 Euro? UND: Nicht immer kennt man alle wichtigen Anträge, die man stellen kann, um seine finanzielle Lage als Rentner zu verbessern.

Gerade Eltern sind sich ihrer Möglichkeiten nicht immer bewusst. Dabei kann die Erziehung der Kinder zu einem entscheidenden Baustein für die Rente werden.

Rente: Kindererziehungszeit gutschreiben lassen

Wie unter anderem auch die Frankfurter Rundschau (FR) dazu schreibt, gibt es "zwei rententechnisch wichtige Wege, mehr Geld für die Erziehung von Kindern zu bekommen".

Grundsätzlich gilt laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV), dass Eltern für die Erziehung eines Kindes bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als "Kindererziehungszeiten" gutgeschrieben bekommen. Dabei rechnet die DRV dem betreuenden Elternteil so viel Einzahlungen an, als ob man einen Durchschnittsverdienst erzielt hätte. Das gilt, wenn das Kind 1992 oder später geboren wurde.

Der DRV zufolge bringt damit ein Jahr Kindererziehungszeit im Jahr 2024 etwa 39,32 Euro Rente pro Monat.  Wichtig: Es kann nur eine Person die Erziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen. Man sollte sich also gut überlegen, wem das Rentenplus am ehesten zugutekommen sollte.

Bei t-online.de heißt es dazu, dass bis zu 118 Euro im Monat möglich sind. Die einfache Rechnung dazu: Man erhält ohne Kindererziehungszeiten eine Rente von 1.500 Euro. Das Kind ist 2014 geboren. Man kann sich also drei Jahre als Kindererziehungszeit anerkennen lassen. Macht also knapp drei zusätzliche Rentenpunkte und damit rund 118 Euro zusätzlich (3 x 39,32 Euro). Insgesamt erhalten Sie dann also eine Rente von etwa 1.618 Euro im Monat.

Kinderberücksichtigungszeiten für die Rente – unbekannte Chance

Wesentlich unbekannter als die Kindererziehungszeiten sind die Kinderberücksichtigungszeiten (KBZ). Die DRV schreibt dazu: "Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen."

Die KBZ wird demnach auf die 35-jährige und auf die 45-jährige Wartezeit für Altersrenten angerechnet. Heißt: Mit einem Antrag auf die Berücksichtigungszeiten haben Eltern, die nach der Geburt des Kindes für mehrere Jahre keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, dennoch die Möglichkeit auf eine Frührente. Und mit der KBZ ist zudem laut DRV auch der Erwerbsminderungsrentenschutz gewahrt.

Gerade für Frauen ist der Antrag auf die Kinderberücksichtigungszeiten eine enorm große Chance. Wer grundsätzlich früher in Rente möchte, muss mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben und hat dann aber mit Abzügen zu rechnen. Wer ohne Abschläge in die Rente möchte, der sollte 45 Jahre eingezahlt haben. Meist sind es Frauen, die die Kinder erzogen haben und dann nur schwer die geforderten Versicherungszeiten erreichen können – mit den KBZ ist es möglich.

Renten mit den Berücksichtigungszeiten erhöhen

Die Kinderberücksichtigungszeiten können nicht nur dabei helfen, dass man die entsprechenden Versicherungsjahre erreicht, sie helfen auch dabei, dass man seine Rente im Alter erhöhen kann.

So funktioniert es: Eltern, die zum Beispiel in Teilzeit angestellt sind können, wegen zeitgleicher Kinderberücksichtigungszeiten ihre Rentenpunkte um 50 Prozent oder auf den Wert des Durchschnittseinkommens der Deutschen heben lassen. (Laut DRV liegt ein Durchschnittsverdienst derzeit bei 45.358 Euro im Jahr – also 3780 Euro brutto im Monat)

Wichtig: Durch die KBZ kann es auch zu einer Gutschrift der Entgeldpunkte kommen bei der zeitgleichen Erziehung von mindestens zwei Kindern unter zehn Jahren. Dadurch kann über den Zeitraum eines Jahres der monatliche Rentenanspruch um über 10 Euro steigen. Aber: Nur wer mindestens 25 Versicherungsjahre erreicht hat und im jeweiligen Monat nicht bereits durch Kindererziehungszeiten seine Rentenansprüche erhöht hat kann von den beiden KBZ-Möglichkeiten profitieren.

Rente: Antrag für Erziehungszeiten nachträglich beantragen

Renten-Experten weisen immer wieder darauf hin, dass die Kindererziehungszeiten nicht automatisch angerechnet werden. Dazu braucht man das Formular V0800. Doch kann man auch nachträglich die Zeiten anrechnen lassen?

Laut der Deutschen Rentenversicherung kann der Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung auch erst mit dem vollendeten zehnten Lebensjahr stellen. 

Und die DRV gibt einen weiteren wichtigen Hinweis: Wenn beide Elternteile das Kind gemeinsam erziehen, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Wenn die Erziehungszeit auf den Vater angerechnet werden soll, dann wird eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung benötigt. UND: Diese Formsache gilt laut DRV für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend.