Antrag kann Rente erhöhen: So sind bis zu 118 Euro möglich
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Donnerstag, 28. November 2024
Mit "zwei rententechnisch wichtigen Wegen" lässt sich unter bestimmten Umständen die Rente erhöhen. Gerade Eltern können profitieren.
Wer kurz vor der Rente steht, der macht sich nicht selten Gedanken darüber, ob das Geld reicht. Bin ich arm oder reich im Ruhestand – wozu gehöre ich zum Beispiel mit 1800 Euro? UND: Nicht immer kennt man alle wichtigen Anträge, die man stellen kann, um seine finanzielle Lage als Rentner zu verbessern.
Gerade Eltern sind sich ihrer Möglichkeiten nicht immer bewusst. Dabei kann die Erziehung der Kinder zu einem entscheidenden Baustein für die Rente werden.
Rente: Kindererziehungszeit gutschreiben lassen
Wie unter anderem auch die Frankfurter Rundschau (FR) dazu schreibt, gibt es "zwei rententechnisch wichtige Wege, mehr Geld für die Erziehung von Kindern zu bekommen".
Grundsätzlich gilt laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV), dass Eltern für die Erziehung eines Kindes bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als "Kindererziehungszeiten" gutgeschrieben bekommen. Dabei rechnet die DRV dem betreuenden Elternteil so viel Einzahlungen an, als ob man einen Durchschnittsverdienst erzielt hätte. Das gilt, wenn das Kind 1992 oder später geboren wurde.
Der DRV zufolge bringt damit ein Jahr Kindererziehungszeit im Jahr 2024 etwa 39,32 Euro Rente pro Monat. Wichtig: Es kann nur eine Person die Erziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen. Man sollte sich also gut überlegen, wem das Rentenplus am ehesten zugutekommen sollte.
Bei t-online.de heißt es dazu, dass bis zu 118 Euro im Monat möglich sind. Die einfache Rechnung dazu: Man erhält ohne Kindererziehungszeiten eine Rente von 1.500 Euro. Das Kind ist 2014 geboren. Man kann sich also drei Jahre als Kindererziehungszeit anerkennen lassen. Macht also knapp drei zusätzliche Rentenpunkte und damit rund 118 Euro zusätzlich (3 x 39,32 Euro). Insgesamt erhalten Sie dann also eine Rente von etwa 1.618 Euro im Monat.
Kinderberücksichtigungszeiten für die Rente – unbekannte Chance
Wesentlich unbekannter als die Kindererziehungszeiten sind die Kinderberücksichtigungszeiten (KBZ). Die DRV schreibt dazu: "Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen."
Die KBZ wird demnach auf die 35-jährige und auf die 45-jährige Wartezeit für Altersrenten angerechnet. Heißt: Mit einem Antrag auf die Berücksichtigungszeiten haben Eltern, die nach der Geburt des Kindes für mehrere Jahre keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, dennoch die Möglichkeit auf eine Frührente. Und mit der KBZ ist zudem laut DRV auch der Erwerbsminderungsrentenschutz gewahrt.