Rente ohne Steuern: So rechnet das Finanzministerium
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Montag, 26. Mai 2025
Viele Senioren sollten ihre Rente genau prüfen, da Steuerregelungen die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeträgen beeinflussen können.
Die Rente wird ab Juli 2025 erhöht. Ab dann müssen wieder zahlreiche Senioren ganz genau hinschauen, wie viel mehr Geld auf dem Konto landet – ein Tabelle zeigt es. In einigen Fällen droht damit eine Steuerfalle. Auch für das Jahr 2024 müssen Rentner bis zum 31. Juli 2025 eine Steuererklärung abgeben.
Hintergrund: Renten sind grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. Im Jahr 2005 war der Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet: Alles das, was man für die Altersvorsorge aufwendet, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später die Renteneinkünfte besteuert.
Steuer auf die Rente 2025
Auch für das Jahr 2024 hat das Bundesfinanzministerium eine Liste herausgegeben bis zu welcher jährlichen Bruttorente die Rente ohne Steuerbelastung bleibt, wenn neben der Rente keine weiteren Einkünfte bestehen.
Wer 2024 in den Ruhestand gegangen ist, konnte eine Jahresbruttorente in Höhe von 16.243 Euro beziehen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Blick man auf das Jahr 2005 zurück, waren es noch bis zu 19.758 Euro. Im vergangenen Jahr unterlagen durch die schrittweise Anpassung der Rentenbesteuerung bis 2058 bereits 83 Prozent der Besteuerung. Heißt: Wer 2024 mehr als 11.604 Euro an Renteneinkommen hatte, unabhängig vom Beginn der Rente, muss eine Steuererklärung abgeben. 2025 gilt der Betrag von 12.084 Euro als magische Grenze. Und es sind 83,5 Prozent Besteuerungsanteil.
WICHTIG: Laut Ministerium gelten für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben doppelte Beträge.
So wird die Rente in den kommenden Jahren versteuert. Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag sind in Prozent angegeben:
- Beginn Besteuerung Freibetrag
2024 83 17
2025 83,5 16,6
2026 84 16
2027 84,5 15,5
2028 85 15
So rechnet das Finanzministerium
Wie kommt das Finanzamt auf die 11.604 Euro? 16.243 Euro Jahresbruttorente ohne Steuern entspricht bei der Rechnung einer monatlichen steuerfreien Rente von 1323 Euro. 83 Prozent sind der Besteuerungsanteil. Heißt: Von der Jahresbruttorente sind 13.481 Euro zu versteuern.
Laut Finanzministerium kann ein Rentner dann noch sogenannte Werbungskostenpauschalen in Höhe von 102 Euro angeben. Außerdem würden meist noch Sonderausgaben von 36 Euro und Vorsorgeaufwendungen von maximal 1739 Euro dazu kommen.