Rente: Hebst du alle Unterlagen auf? Nur so gibt es den vollen Anspruch
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Dienstag, 07. Januar 2025
Fehlende Nachweise für den Rentenanspruch können Probleme bereiten. Die Rentenversicherung bietet Hilfestellungen zur Klärung offener Fragen.
Auch im Jahr 2025 bleibt die Rente nicht nur in der Politik ein zentrales Thema. Jeder einzelne sollte wieder ganz genau hinschauen, wenn es um die Zeit im Ruhestand geht. Und dabei geht es eben nicht nur um diejenigen, die bereist in Rente sind.
Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schreibt, hängt die Höhe der individuelle Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der beruflichen Laufbahn ab. UND: Dafür braucht es jede Menge Unterlagen. Nicht alles läuft für den eigenen Rentenanspruch von alleine.
Rente: Auf diese Unterlagen kommt es an
Relevante Unterlagen "über die geleisteten Beiträge", so heißt es bei der DRV, sollte man immer gut aufbewahren, bis der Anspruch auf Rente komplett geklärt ist. Zu den wichtigen Dokumenten zählen demnach:
- Arbeitsverträge
- Gehaltsabrechnungen
- Sozialversicherungsnachweise
- Bescheinigungen über den Bezug von Kranken- oder Arbeitslosengeld
Die Rentenversicherung macht in ihrem Bericht deutlich, dass "bestimmte Zeiten nicht automatisch erfasst werden und separat nachgewiesen werden müssen" – darunter fallen auch die Schulausbildung oder die Kindererziehung.
Experten sprechen bei den Vorgängen , die für die Prüfung aller Unterlagen für den Rentenanspruch notwendig sind, im Allgemeinen von der Kontenklärung.
Was tun, wenn Nachweise für den Anspruch auf Rente fehlen?
Wird ein solches Verfahren durchgeführt und abgeschlossen, erhält man vom Rentenversicherungsträger einen sogenannten Feststellungsbescheid. Darin sind alle bisher zurückgelegten Zeiten aufgeführt. Dabei werden Zeiträume, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich festgestellt. Wichtig: Fehlerhaft gespeicherte Zeiten können laut DRV trotzdem jederzeit überprüft und korrigiert werden.