Aktivrente bringt Staat über 800 Millionen Euro Verlust
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Freitag, 10. Oktober 2025
Die neue Aktivrente ab 2026 sorgt für Diskussionen: Während einige von ihr profitieren könnten, bleiben Selbstständige außen vor. Experten zeigen sich skeptisch.
In der Regierung ist man sich einig: Im Koalitionsausschuss haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, dass die Aktivrente zum Januar 2026 kommen soll. Was mit der Bekanntgabe der Reform am Donnerstag ,9. Oktober jetzt aber auch feststeht: Eine Gruppe wird bewusst von der Maßnahme ausgeschlossen.
Die Aktivrente kann demnach mit Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 66 Jahre und zwei Monate) beantragt werden. Möglich ist es für abhängige und nicht-selbständige Tätigkeiten – Selbstständige und Freiberufler profitieren nicht von der neuen Reglung.
Die Aktivrente könnte den Staat viel Geld kosten
Die Aktivrente ist weiterhin nicht ganz unumstritten. Arbeitgeber-Chef Steffen Kampeter warnte davor, dass die Aktivrente für Steuerzahler richtig teuer wird. Und auch Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund äußerte ihre Bedenken: "Von diesem Angebot profitieren Menschen mit guten Renten und Arbeitsbedingungen, meist in Bürojobs – oder aber Selbstständige."
Und auch der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Aktivrente zeigt, dass man in den kommenden vier Jahren jährlich mit Mindereinnahmen bei den Steuern von 890 Millionen Euro rechnet. Verteilt werden die anfallenden Kosten wie folgt:
- Bund: 387 Millionen Euro
- Länder: 378 Millionen Euro
- Gemeinden: 134 Millionen Euro
Laut Entwurf soll die Aktivrente nach zwei Jahren überprüft werden. Gegebenenfalls könnte sie danach auf Freiberufler erweitert werden.
Selbstständigen-Verband reagiert verärgert – "Ein Schlag ins Gesicht"
Verärgert reagiert der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) auf die Pläne der Bundesregierung. In einer Pressemitteilung heißt es dazu von Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD: "Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Selbstständigen."
Für Lutz widerspricht das klar dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Lutz: "Es ist verfassungsrechtlich bereits problematisch, wenn Menschen über der gesetzlichen Altersgrenze steuerlich anders behandelt werden sollen als Jüngere. Wenn Menschen gleichen Alters jedoch aufgrund ihrer Entscheidung für eine Selbstständigkeit im Alter so unterschiedlich besteuert werden, ist dies für mich eine klare Form der Diskriminierung und Einschränkung der freien Berufswahl."